Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

ArbG Siegburg, Urteil v. 16.12.2020, 4 Ga 18/20

Der Arbeitgeber darf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Arbeitszeit anordnen.

Sachverhalt

Der Kläger ist als Verwaltungsmitarbeiter bei der Beklagten im Rathaus beschäftigt. Mit Schreiben vom 6.5.2020 ordnete diese mit Wirkung zum 11.5.2020 das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte im Rathaus an. Der Kläger legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Daraufhin wurde er angewiesen, beim Betreten des Rathauses sowie bei Gängen über die Flure und in Gemeinschaftsräumen ein Gesichtsvisier zu tragen. Der Kläger legte nun jedoch ein neues Attest vor; auch dieses befreite ihn wieder ohne Angabe von Gründen von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art. Nachdem die Beklagte den Kläger ohne Gesichtsbedeckung nicht mehr im Rathaus beschäftigen wollte, stellte dieser einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um im Eilverfahren seine Beschäftigung im Rathaus ohne Gesichtsbedeckung durchzusetzen, alternativ die Beschäftigung in Homeoffice.

Die Entscheidung

Die Eilanträge hatten vor dem Arbeitsgericht Siegburg keinen Erfolg. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Das Arbeitsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher des Rathauses die Interessen des Klägers an einer Beschäftigung ohne Gesichtsvisier oder Mund-Nase-Abdeckung überwiegen. Zudem bestehe Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Atteste; denn es sei davon auszugehen, dass ein solches Attest konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten müsse, weshalb keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden könne. Auch bestehe kein Anspruch auf Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes, wenn – wie hier anzunehmen – der Kläger mithilfe des Attestes einen rechtlichen Vorteil, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Betreten des Rathauses ohne Maske, für sich erwirken wolle.

Anmerkung

In einem vergleichbaren Fall einer Flugsicherheitsassistentin hat auch das Arbeitsgericht Berlin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine Pflicht zum Tragen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes (statt bloßem Gesichtsschirm) bestätigt (ArbG Berlin, Urteil v. 15.10.2020, 42 Ga 13034/20).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankenbezüge / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    699
  • Vorübergehende höherwertige Tätigkeit / 3 § 14 TVöD
    412
  • Entgelt / 4.1 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TVöD)
    328
  • Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr
    327
  • Überstunden/Mehrarbeit
    262
  • Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit
    150
  • Zulagen
    145
  • Beschäftigungszeit
    142
  • Ausschlussfrist / 5.3 Fristberechnung
    126
  • Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung
    111
  • Vermögenswirksame Leistungen / 4 Höhe der Arbeitgeberleistung
    108
  • Dienstwagen (BAT)
    106
  • Altersgrenze / 4.1 Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 5 TVöD
    104
  • Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.4.1 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
    98
  • Personalrat/Personalvertretung / 12.3 Freistellung von Personalratsmitgliedern
    95
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 21.7 Zulage für Vorarbeiter und Vorhandwerker
    94
  • Neuregelung des Mutterschutzes / 11 Mutterschutzleistungen und Elternzeit
    92
  • III. Ende des Arbeitsverhältnisses / Ende der Versicheru ... / 6.1.1 Regelaltersrente
    88
  • Teilzeit / 2.3.3 Antrag des Arbeitnehmers, Frist
    87
  • Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten
    86
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Topmanager:innen binden: Vorstands- und Geschäftsführungsvergütung
Vorstands- und Geschäftsführungsvergütung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch erläutert, wie die Vergütung von Geschäftsleiter:innen öffentlicher Unternehmen sachgerecht und angemessen erfolgt und einer Diskussion in der Gesellschaft und im politischen Raum standhält.


Arbeitsunfähigkeit bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen
Arbeitsunfähigkeit bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen

LAG Köln, Urteil vom 12.4.2021, 2 SaGa 1/21 Es besteht kein Beschäftigungsanspruch, wenn dem Mitarbeiter ärztlich attestiert wurde, dass er nicht in der Lage sei, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In diesem Fall ist er arbeitsunfähig. Sachverhalt Die ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte
Komplettlösungen
Finanzen & Controlling Produkte
Öffentlicher Dienst Alle Produkte
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren