Es ist geplant, ab 2026 die sogenannte "Aktivrente" einzuführen.
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Aktivrente soll für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten (Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung), unabhängig davon, ob eine Rente bezogen oder der Rentenbezug aufgeschoben wird.
Sie gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte.
Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 EUR im Monat ist grundsätzlich steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber gezahlt werden. Der Betrag ist als Freibetrag konzipiert, d. h. der darüberhinausgehende Betrag ist steuerpflichtig.