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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Dr. Nils Häck
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I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)

1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

 

Rz. 1

[Autor/Stand] III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel

1. Gesetzesleitsatz:

Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts beendet worden ist, greift die Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen so ein, als wäre die Beteiligung bei Wegzug veräußert worden.

Begründung:

Nach deutschem Recht sind Gewinne aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig. Handelt es sich um eine Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft, so greift die Besteuerung auch bei beschränkter Steuerpflicht ein; sie wird jedoch durch die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig aufgehoben.

In der Öffentlichkeit sind Fälle bekanntgeworden, in denen Steuerpflichtige in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, verzogen sind und danach ihre wesentliche Beteiligung veräußert haben. Handelte es sich um Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, so entfiele die deutsche Steuerpflicht. Bei Beteiligungen an deutschen Gesellschaften wäre zwar beschränkte Steuerpflicht gegeben gewesen; sie würde aber durch Eingreifen der Doppelbesteuerungsabkommen aufgehoben.

Die Steuerreformkommission (Tz. 10 ihres Berichts) hat nur in dem letztgenannten Fall ein Problem gesehen. Zur Lösung schlägt sie vor, bei Wegzug in Abkommensländer eine Veräußerung zu unterstellen. Ergebnis wäre, daß zB bei Wegzug nach Frankreich oder nach den USA – und auch in die Schweiz – die Steuerpflicht auf Grund angenommener Veräußerung einträte, nicht jedoch bei Wegzug in Steueroasenländer wie Liechtenstein, mit denen kein deutsches Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Dieser...

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  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / Ausgewählte Literaturhinweise:
    0
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ( ... / aa) Splitting-Verfahren/verwitweter Steuerpflichtiger
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