Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
1. Übungsleiterfreibetrag/Ehrenamtspauschale (§§ 3 Nr. 26, 26a EStG)
Tz. 15
Stand: EL 148 – ET: 04/2026
Durch eine entsprechende Ergänzung in §§ 3 Nr. 26, 26a EStG wurde klargestellt, dass – entgegen der Auffassung des BFH (Urteil vom 08.05.2024, VIII R 9/21, BFH/NV 2024, 1077) zu § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) – auch bei einer Tätigkeit für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Voraussetzung für die Gewährung eines Übungsleiterpauschbetrags/Ehrenamtsfreibetrags eine Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 AO) vorliegen muss.
Diese Änderung entspricht der bisherigen Verwaltungsauffassung (R 3.26a Abs. 1 EStR) und soll für alle noch offenen Veranlagungszeiträume gelten.
Tz. 16
Stand: EL 148 – ET: 04/2026
Daneben wurde ab dem 01.01.2026
angehoben.
2. Prämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe (§§ 3 Nr. 73 EStG)
Tz. 17
Stand: EL 148 – ET: 04/2026
Die Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Platzierungen bei Olympischen Spielen oder Paraolympischen Spielen sind ab 2026 bei den Prämienempfängern nach der neu eingeführten Befreiung in § 3 Nr. 73 EStG steuerbefreit.
3. Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 EStG)
Tz. 18
Stand: EL 148 – ET: 04/2026
Die für die Jahre 2021–2026 eingeführte gestaffelte Entfernungspauschale (30 Cent/km für die ersten vollen 20 km; darüber hinaus 38 Cent/km; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG, Anhang 10) wurde aufgehoben.
Die Entfernungspauschale beträgt (ab dem 01.01.2026) einheitlich 38 Cent/km für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG-E). Es findet ab 2026 keine Staffelung der Entfernungspauschale mehr statt.
Tz. 19
Stand: EL 148 – ET: 04/2026
Entsprechend können für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ab dem 01.01.2026 ebenfalls ...