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Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung / 62 Digital Services Act: Was kommt auf Betreiber von Webshops zu?

Haufe Redaktion
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Vielen Unternehmen ist der weitreichende Anwendungsbereich des Digital Services Act (DSA) noch nicht bewusst. Ab 17. 2. 2024 gelten weitreichende Pflichten für Betreiber von Webshops ohne Marketplace-Funktion. Der Digital Services Act, eine in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung, ist Teil eines europäischen Regelwerks, welches das Recht an die zunehmende Digitalisierung anpassen und auf sie vorbereiten soll. Das Gesetz über digitale Dienste soll einen sichereren digitalen Raum für alle Nutzer von Online-Diensten schaffen und hat insbesondere die Bekämpfung rechtswidriger Inhalte zum Ziel.

Die Verordnung ist bereits seit dem 16. 11.2022 in Kraft, so dass für sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen einige Regeln bereits gelten. Das relevante Datum für klassische Webshop-Betreiber ist jedoch der 17. 2. 2024, wenn der DSA vollständige Geltung erlangt.

 

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