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Aktivrente / 1.3 Erreichen der Regelaltersgrenze

Marcus Spahn
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Begünstigt sind alle Personen, die ihren Arbeitslohn für eine Tätigkeit nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze erhalten.[1] Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Beschäftigte ohne Abschläge eine Regelaltersrente beziehen können. Die Regelaltersgrenze wird für die Jahrgänge ab 1947 stufenweise auf 67 Jahre angehoben und liegt für Personen, die ab 1964 geboren sind, bei 67 Jahren. Die genaue Regelaltersgrenze hängt vom individuellen Geburtsjahr ab.

Alle Jahrgänge bis einschließlich 1958 haben die Regelaltersgrenze erreicht und können die Aktivrente ab Anfang 2026 in Anspruch nehmen. Für die folgenden Geburtenjahrgänge gilt die nachstehende Tabelle:

 
Jahrgang Regelaltersgrenze wird erreicht bis
1959 66 + 2 Monate 03.2025 – 02.2026
1960 66 + 4 Monate 05.2026 – 04.2027
1961 66 + 6 Monate 07.2027 – 06.2028
1962 66 + 8 Monate 09.2028 – 08.2029
1963 66 + 10 Monate 11.2029 – 10.2030
ab 1964 67 01.2031

Die Steuerbefreiung ist erstmals im Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze anwendbar. Sie gilt sowohl bei Weiterbeschäftigung als auch bei Wiedereintritt in ein Beschäftigungsverhältnis.

Wer bereits früher (z.B. "Rente mit 63", Frührente u. ä.) in Rente gegangen ist, kann die Aktivrente ebenfalls erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze nutzen. Der vorzeitige Rentenbezug führt nicht zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente.

Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze gilt die Steuerfreiheit unabhängig vom Bezug einer Regelaltersrente[2] oder von Versorgungsbezügen.[3]

 
Praxis-Beispiel

Erstmalige Gewährung

Berta ist am 15.12.1959 geboren. Sie erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten im Februar 2026. Sie kann die Steuerbefreiung ab März 2026 (Folgemonat) in Anspruch nehmen.

Christa ist am 1.3.1960 geboren. Sie erreicht...

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