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Ältere Arbeitnehmer / 2.1 Betrieblich

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Wissen und Erfahrung der älteren Beschäftigten dürfen nicht verloren gehen, sie dürfen nicht von Weiterbildung ausgeschlossen werden. Organisatorische Maßnahmen können sein:

  • altersgemischte Teams,
  • Wissensmanagement, d. h. Weitergabe von Wissen an jüngere Kollegen oder Nachfolger,
  • regelmäßige Weiterbildung und Erwerb neuer Qualifikationen.

Ziel betrieblicher Maßnahmen muss v. a. sein, dass auch ältere Beschäftigte gesund und arbeitsfähig bleiben:

  • Eine gute ergonomische Arbeitsplatzgestaltung kann körperliche Belastungen oder länger dauernde einseitige Belastungen vermeiden bzw. verringern. Ergonomische alters- und alternsgerechte Arbeitsmittel sind Bestandteil eines ergonomischen Arbeitsplatzes, wie z. B. Hebe- und Tragehilfen zum Bewegen schwerer Lasten. Anpassung an altersbedingte Veränderungen geht vor Umsetzen an einen anderen Arbeitsplatz (Schonarbeitsplatz). Nur wenn auch ältere Arbeitnehmer gefordert und ihre Fähigkeiten regelmäßig trainiert werden, bleiben sie leistungsfähig.
  • Da die Fähigkeiten der Sinnesorgane mit dem Alter zunehmend nachlassen, können folgende technische Maßnahmen sinnvoll sein, z. B. verbesserte Beleuchtung am Arbeitsplatz, Beschriftung und Hinweise in großer gut lesbarer Schrift, akustische Signale in Frequenzbereichen, die sowohl ältere als auch jüngere Beschäftigte gut hören.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement – mit Aktionen und Veranstaltungen z. B. zu gesunder Ernährung, Ausgleichsübungen, Umgang mit Stress – kommt allen Mitarbeitern zugute, auch den älteren.
  • Betriebliches Alternsmanagement umfasst i. Allg. (1) Altersstruktur, Krankenstand und Qualifikationsstruktur analysieren, (2) Maßnahmen festlegen und umsetzen, (3) Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten.
  • Demografie-Lotsen oder -Berater unterstützen Unternehmen und Mitarbeiter dabei, alter(n)...

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