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Abgrenzungsrechnung / 4 Welche Begriffe beinhaltet die Abgrenzungsrechnung?

Reinhard Bleiber
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Die externe Erfolgsrechnung ermittelt mit der Bilanz und der GuV das Unternehmensergebnis, indem es die Aufwendungen den Erträgen gegenüberstellt. Teil der Gewinn- und Verlustrechnung ist neben dem Betriebsergebnis auch das neutrale Ergebnis, in dem die Finanzbuchhaltung bereits eine erste Abgrenzung vornimmt. Die außerordentlichen Erträge, die im Umsatz der GuV enthalten sind, müssen korrigiert werden. Die interne Erfolgsrechnung ermittelt in der Kostenrechnung das betriebliche Ergebnis.

Der Zusammenhang von Kosten und Aufwendungen wird durch die folgende Darstellung anschaulich gemacht.

 
Aufwand    
neutraler Aufwand Korrektur ao. Zweckaufwand  
betriebsfremd periodenfremd außerordentlich Aufwand = Kosten Aufwand <> Kosten  
      Grundkosten Anderskosten Zusatzkosten
      kalkulatorische Kosten
      Kosten

Abb. 1: Abgrenzungsschema von Aufwand und Kosten

Der in der Finanzbuchhaltung gebuchte Aufwand gliedert sich zunächst in den neutralen Aufwand und den Zweckaufwand. Der neutrale Aufwand enthält alle nicht betriebsbedingten Aufwendungen. Beispiele dafür sind z. B. Spenden (betriebsfremd), Reparaturkosten aufgrund eines Naturereignisses (außerordentlich) oder Zahlung der Endabrechnung für die Heizkosten des vergangenen Jahres (periodenfremd). Der außerordentliche Aufwand ist nach der durch das BilRUG bedingten Veränderung im Ausweis in der GuV separat zu ermitteln. Er muss getrennt in der Buchhaltung gebucht und dem entsprechenden Konto entnommen werden. Nur so wird sichergestellt, dass die Kostenrechnung den betrieblichen Erträgen nur die tatsächlichen Kosten entgegenstellt.

Der Zweckaufwand umfasst alle Buchungen, die durch die betriebliche Tätigkeit entstanden sind. Dennoch kann er nur bedingt in die Kostenrechnung übernommen werden. Neben den Grundkosten, die in bei...

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