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Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 1.2 Begriff der Modernisierungsmaßnahmen

Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
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Verbesserung des Gebrauchswerts

Modernisierungen gehen über die bloße Substanzerhaltung hinaus. Sie verbessern den Gebrauchswert oder passen das Gebäude an einen zeitgemäßen Standard an. Eine Modernisierung liegt insbesondere vor, wenn durch technische Neuerungen eine deutliche qualitative Verbesserung erreicht wird.

Entscheidend ist aber: Nicht jede Modernisierung führt automatisch zu Herstellungskosten. Das BMF stellt klar, dass auch Modernisierungsmaßnahmen Erhaltungsaufwand sein können, sofern keine wesentliche Verbesserung i. S. d. § 255 Abs. 2 HGB vorliegt und kein Tatbestand wie der anschaffungsnahe Aufwand greift.

 
Praxis-Beispiel

Austausch von Fenstern

A ersetzt einfach verglaste Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster. Das ist technisch eine Verbesserung. Es ist aber zu prüfen, ob dadurch das Gebäude insgesamt wesentlich verbessert wird. Wird lediglich der zeitgemäße Standard erreicht, ohne dass das Gebäude eine neue Qualität erhält, bleibt es regelmäßig beim Erhaltungsaufwand.

 
Wichtig

Wichtig ist die Argumentation

Als Eigentümer sollte man immer den ursprünglichen Zustand des Gebäudes dokumentieren. Soll es sich um Erhaltungsaufwand handeln, ist festzuhalten, dass kein neuer Ausstattungsstandard geschaffen, sondern lediglich der Marktstandard hergestellt wurde.

[1]

[1] BMF, Schreiben v. 26.1.2026, Rz. 7 ff.

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