Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 8 Sonstige materielle Schadenspositionen / b) Nutzungsausfallnachweise

Dr. Klaus Schneider
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 246

Der Nutzungsausfall und seine Dauer müssen stets nachgewiesen werden. Es ist also nicht zu beanstanden, wenn die Versicherer darauf bestehen, einen solchen tatsächlichen Nutzungsausfallnachweis beizubringen und bis dahin die Zahlung von Nutzungsausfall (ebenso wie von Mietwagenkosten) verweigern.

 

Rz. 247

Jedoch kann der Beweis für die Dauer des Nutzungsausfalls, d.h. die Unmöglichkeit der Fahrzeugnutzung, durch jedes geeignete Beweismittel (Zeugenbeweis, Vernehmung des Geschädigten als Beweisführer gem. § 287 Abs. 1 S. 3 ZPO) erbracht werden.

aa) Bei Werkstattreparatur

 

Rz. 248

Bei durchgeführter Reparatur kann dieser Nachweis entweder durch die Rechnung oder durch eine isolierte Bescheinigung der Werkstatt über die Dauer der Reparatur – Reparaturdauerbescheinigung – geführt werden.

bb) Bei Eigenreparatur

 

Rz. 249

Grundsätzlich kann der Geschädigte auch bei durchgeführter Eigenreparatur Nutzungsausfall für die Dauer der in dem Sachverständigengutachten ausgewiesenen erforderlichen Reparaturzeit verlangen (AG Gelnhausen zfs 1996, 336; a.A. OLG Frankfurt a.M. r+s 2017, 664: Auch Schätzung unmöglich, wenn nicht einmal dargetan wird, welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt worden sind).

 

Rz. 250

Problematisch ist allerdings der Beweis der Selbstreparatur durch den Geschädigten: Entweder legt er eine Bescheinigung etwaiger Mithelfer oder von Familienangehörigen über die Reparaturdauer vor oder er fertigt ein Foto (LG Oldenburg DAR 1993, 437) an, welches das Fahrzeug in repariertem Zustand zeigt (zum Nachweis der Aktualität des Fotos sollte eine auffällige Tageszeitung mit abgebildet sein). In Betracht kommt auch die Vernehmung des Geschädigten als Beweisführer gem. § 287 Abs. 1 S. 3 ZPO.

 

Rz. 251

Wenn das Fahrzeug von einem Sachverständigen besichtigt worden ist, kann es nach erfolgter Reparatur dort wieder vorgeführt werden;...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.096
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    840
  • Jubiläumszuwendung
    820
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    758
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    740
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    737
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    725
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    714
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    714
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    713
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    702
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    701
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    646
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    638
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    633
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    628
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    617
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    608
  • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    605
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    594
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren