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§ 8 Frameworks, Standards, Guidance

Carmen Auer, Viola Möller
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Zusammenfassung

Die regulatorischen Pflichten zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten nehmen gegenwärtig insbes. in der EU im Zuge der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stark zu. Die gesetzlich normierte oder auch freiwillige nichtfinanzielle Berichterstattung blickt jedoch auf eine umfangreichere Historie zurück: Bereits seit Jahrzehnten haben diverse Organisationen auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene Rahmenwerke für die Form, den Inhalt und die zeitliche Gestaltung der nichtfinanziellen Berichte (fort)entwickelt. Viele der Rahmenwerke bildeten die Ausgangsbasis der regulatorischen Entwicklungen und bleiben in vielen Fällen über sie hinaus für Bericht erstattende Unternehmen relevant.

1 Frameworks und Standards

1.1 Climate Disclosure Standards Board (CDSB)

 

Rz. 1

Für die Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen und Naturkapital wurde über die Jahre eine Vielzahl von Rahmenwerken entwickelt,[1] doch eine fehlende Harmonisierung hat zu uneinheitlichen Daten und einer erhöhten Berichtslast für die Unternehmen geführt.[2] Um diese Hürde i. S. d. Adressaten zu überbrücken, wurde beim Weltwirtschaftsforum 2007 das Climate Disclosure Standards Board (CDSB, Rat für Standards zu Umweltangaben) als gemeinnützige Organisation gegründet. Es stellt eine Arbeitsgemeinschaft globaler Wirtschafts- und Umweltorganisationen dar, zu der bspw. das Carbon Disclosure Project (CDP; Rz 135 ff.), die Coalition for Environmentally Responsible Economies (CERES), die International Emissions Trading Association (IETA), das World Council for Business and Sustainable Development (WCBSD), das Weltwirtschaftsforum (WEF) und das World Resources Institute (WRI) gehören.

 

Rz. 2

Die Aufgabe des CDSB lag in der Förderung und Weiterentwicklung von Angaben in Bezug auf den Klimawandel mittels der Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Unternehmensberichterstattung. Der initiale Schwerpunkt des CDSB-Rahmenkonzepts lag auf Risiken und Chancen, die der Klimawandel für die Strategie sowie die finanzielle Lage und Leistung eines Unternehmens mit sich bringt. Die zu berichtenden Umweltinformationen umfassten ein breites Spektrum an Angaben, wie

  • Abhängigkeiten von Naturkapital,
  • Umweltergebnisse,
  • Umweltrisiken und Umweltchancen,
  • Umweltpolitik, Strategien und Ziele,
  • Leistung im Vergleich zu den Umweltzielen.

So wurde das Rahmenwerk bereits 2018 umfassend aktualisiert, um u. a. noch enger mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD, Rz 159 ff.) in Übereinstimmung zu sein.

 

Rz. 3

Grds. besteht die Zielsetzung eines einheitlichen Berichtsrahmens für die Umweltberichterstattung zum einen in einer vereinfachten Bereitstellung von vergleichbaren Informationen für Investoren, die Darstellung der Verbindung mit der Unternehmensstrategie sowie Lage und Entwicklung eines Unternehmens, zum anderen in der Minimierung der Berichtslast und der Berichterstattungsprozesse. Übergeordnetes Ziel ist eine grds. Angleichung der Umweltberichterstattung an die klassische Finanzberichterstattung.

 

Rz. 4

In diesem Kontext ist das CDSB im Juni 2022 mit allen seinen Organen in die Strukturen der IFRS Foundation übergegangen (Rz 54); verbunden mit dem Ansatz, dass Unternehmen (zukünftig) Umweltinformationen so in ihrem Reporting verankern, dass diese klar, prägnant und vergleichbar sind und sich ganzheitlich in den Unternehmenskontext einbetten.

Mit dem Übergang des CDSB in die IFRS Foundation ist die Schließung des CDSB erfolgt. Doch auch wenn keine technischen Arbeiten oder Inhalte mehr unter dem Label des CDSB veröffentlicht werden, so finden die Leitlinien des CDSB Eingang in die IFRS Sustainability Disclosure Standards des ISSB zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Leitlinien des CDSB zu den Angaben über Klima, Wasser und biologische Vielfalt werden für Unternehmen so lange nützlich bleiben, bis das ISSB seine IFRS-Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu diesen Themen endgültig finalisiert hat.[3]

 

Rz. 5

Zum Juni 2022 ging neben dem Climate Disclosure Standards Board (CDSB) die Value Reporting Foundation (VRF; Rz 97 ff.) über, die unter dem Schirm der IFRS Foundation eine umfassende globale Basis von qualitativ hochwertigen Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten entwickeln soll. Dies wurde während des COP26-Treffens der Staats- und Regierungsvertreter in Glasgow von den Trustees der IFRS Foundation verkündet.

Die IFRS Foundation beabsichtigt, die bestehenden Beratungsgruppen des CDSB und der VRF zu nutzen, in denen Investoren und andere Experten vertreten sind, die sich seit Langem für eine verbesserte Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten einsetzen.

[1] OECD Guidelines for Multinational Enterprises, 2011, https://www.oecd-ilibrary.org/governance/oecd-guidelines-for-multinational-enterprises_9789264060326-en, Abruf 14.6.2024.
[2] EU-Kommission, Emissions monitoring and reporting, https://climate.ec.europa.eu/eu-action/climate-strategies-targets/progress-made-cutting-emissions/emissions-monitoring-reporting_en, Abruf 14....

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