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§ 4 Quantitative und qualitative nichtfinanzielle Leistungsinformationen

Britta Sadoun
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Zusammenfassung

Die Messung von Nachhaltigkeitsleistungen ist komplex. Dennoch ist es wichtig sicherzustellen, dass sich die Themen in die richtige, weil nachhaltigere, Richtung bewegen. Das Nachhaltigkeitsmanagement und die Nachhaltigkeitsziele können sehr allgemein oder sehr spezifisch sein und entwickeln sich ständig weiter. Es gilt, regionale, nationale und globale Rahmenwerke zu kennen, zu bewerten, für das Unternehmen nutzbar zu machen und einzuhalten (§§ 8, 9A). Bis heute ist nicht einheitlich geregelt, wie die Leistung des Nachhaltigkeitsmanagements und damit die Nachhaltigkeitsleistung einer Organisation gemessen werden können. Mit der CSRD und den zugehörigen ESRS werden jedoch neue Maßstäbe gesetzt. Zunächst für europäische Unternehmen, später für Unternehmen ab einer bestimmten Größe, die in der EU tätig sind, werden neue verpflichtende Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen gestellt. Der Trend geht weg von sehr unternehmensspezifischen, oft v. a. pragmatischen Lösungen hin zu regelbasierten, umfassenden Informationsanforderungen, die sowohl qualitative als auch quantitative Angaben umfassen.

1 Einführung

 

Rz. 1

Um Nachhaltigkeitsleistung sichtbar und wirksam zu machen, braucht es qualitative und quantitative Informationen. Im Nachhaltigkeitsmanagement müssen verlässliche Zahlen erhoben, interpretiert und anschließend zur Steuerung genutzt werden.

Indikatoren fassen Zahlen zusammen und sind die Voraussetzung dafür, dass Fortschritte überprüft, Politiken etabliert und systematisch Rechenschaft abgegeben werden können. Auf dieser Grundlage können Themen gesteuert werden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Nachhaltigkeitsmanagements informiert darüber nach außen, während intern der Unternehmensleitung in definierten regelmäßigen Abständen der Entwicklungsstand berichtet wird. Dies ist ein wichtiger Baustein, damit das Nachhaltigkeitsmanagement die Wirkung von Programmen sichtbar machen und das Unternehmen seinen eigenen Zielansprüchen sowie den Stakeholdern gegenüber gerecht werden kann.

Der "tone from the top", d. h. das klare Bekenntnis der Unternehmensleitung zur Nachhaltigkeit, und das Interesse des Vorstands an Nachhaltigkeitsthemen, ergänzt durch die Festlegung von übergeordneten Zielen und der daraus abgeleiteten tatsächlichen Zielvorgaben und KPIs (Key Performance Indicators) für jede Abteilung oder Führungskraft sind sehr wichtig zur effizienten Verfolgung der Themen. Um die Zusammenhänge von Nachhaltigkeitsthemen zu kommunizieren, sollte eine klare Erzählung entwickelt werden. Dies hilft, die Sinnhaftigkeit zu erkennen, und ermöglicht, die Relevanz der Themen zu verdeutlichen. Nachhaltigkeitsthemen sind keine Randthemen, sondern werden Teil der Unternehmensführung. Sie bieten eine Chance, die Organisation zukunftsfähig zu gestalten und dem Zweck und der allgemeinen Marktpositionierung gerecht zu werden. Zusammenfassend dienen klare Ziele, anschauliche Narrative dazu einen Weg vorzugeben, um die gesetzten Ziele auch zu erreichen.

Abb. 1: Strategisches Nachhaltigkeitsmanagement

 
Hinweis

Von September bis November 2023 haben 362 Personen aus Unternehmen an der Sustainability Transformation Monitor 2024 (STM24) Onlinebefragung teilgenommen, davon 271 aus der Real- und 91 aus der Finanzwirtschaft. Im STM24 wurde u. a. die mangelnde Datenverfügbarkeit als eines der Hemmnisse zu mehr Nachhaltigkeit genannt. Differenzierter betrachtet, seien dabei Daten zu den eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu Diversität und Inklusion und zum Klimaschutz gut verfügbar. Mangelhaft ist die Datenverfügbarkeit zu den Themen Biodiversität und Ökosysteme und Beschäftigte innerhalb der Lieferketten.

2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

 

Rz. 2

Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und vielen weiteren Kennzahlen, die durch freiwillige Standards wie GRI, SASB etc. (§ 8) für das Unternehmen notwendig erschienen, zu erreichen, ist durch die ESRS für die meisten Unternehmen ein umfangreicher "Pflichtkatalog" an zu veröffentlichenden Informationen vorgegeben (§ 9A).

Die ESRS sind äußerst umfangreich, nachzulesen auf ca. 250 Seiten in deutscher Sprache. Durch die Wesentlichkeitsanalyse (§ 10C) werden die Pflichtangaben auf einen für das jeweilige Unternehmen passgenauen Umfang reduziert. Zumeist bleibt allerdings ein erheblicher Anteil an offenzulegenden Daten bestehen.

 
Hinweis

Die CSRD/ESRS geben einige Elemente als verpflichtend an, viele Angabepflichten unterliegen einer durchzuführenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Die Gliederung der Berichtsanforderungen erfolgt über verschiedene Schritte. Nach Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) müssen die dazugehöri...

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