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§ 38 Sponsoring / G. Muster: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring

Dr. iur. Uwe Scholz
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Rz. 33

Muster 38.3: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring

 

Muster 38.3: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring

Vereinbarung

zwischen

dem Pro Tennis e.V., _____

– nachfolgend Verein –

und

Ludwig Matschke, _____

– nachstehend Sponsor –

Präambel:

Pro Tennis nimmt mit _____ Jugendmannschaften an dem Meisterschaftsbetrieb des Tennisverbandes teil und veranstaltet in der Kalenderwoche zwischen dem _____ und dem _____ die alljährlichen Vereinsmeisterschaften (Veranstaltung). Als ortsansässiger Unternehmer möchte Herr Matschke die Jugendarbeit fördern und gleichzeitig den Bekanntheitsgrad seiner Firma in der Region erhöhen.

§ 1 Werberechte des Sponsors

(1) Der Sponsor ist offizieller Partner des Tennis Pro e.V. Der Sponsor wird den Jugendmannschaften des Vereins jeweils einen vollständigen Satz Trikots zur Verfügung stellen. Er ist berechtigt, die Trikots mit seinen Unternehmensschriftzug entsprechend Anlage 1 zu bedrucken.

(2) Der Sponsor erhält das Recht, sein Unternehmen während der Veranstaltung zu präsentieren. Die Präsentation erfolgt auf Werbeflächen, die in Anlage 2 zu dieser Vereinbarung bezüglich ihrer Positionierung und ihrer Größe definiert sind. Der Sponsor übernimmt Produktion sowie Auf- und Abbau der Werbeflächen. Der Sponsor trägt die Kosten für Produktion sowie Auf- und Abbau der Werbeflächen.

(3) Der Verein wird auf allen Drucksachen der Veranstaltung, auf denen die Sponsoren genannt werden, das Logo des Sponsors gemäß Anlage 3 aufführen. Die Gestaltung erfolgt in rechtzeitiger Abstimmung der Parteien.

(4) Der Sponsor erhält das Recht, einen Verkaufsstand für seine Produkte mit der in Anlage 4 definierten Größe und Positionierung einzurichten. Die Kosten hierfür trägt der Sponsor.

(5) Der Sponsor erhält kostenlos eine Anzeigenseite in der Vereinszeitung. Die Kosten für die Gestaltung der Anzeige trägt der Sponsor.

§ 2 Vergütung

Für die vertraglich vereinbarten Leistungen zahlt der Sponsor an den Verein eine Vergütung in Höhe von _____ EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt auf das Konto des Vereins bei _____.

§ 3 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und ist bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, fest abgeschlossen.

(2) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Sonstige Vereinbarungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

(2) Die Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit über die Inhalte dieser Vereinbarung. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrages hinaus.

(3) Die Parteien stellen sich wechselseitig von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die die werbliche Nutzung der von den Parteien hergestellten und verwendeten Werbemittel betreffen.

(4) Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus von den Vertragsparteien nicht zu vertretenden Gründen sind beide Vertragspartner von ihren Leistungspflichten befreit. Findet die Veranstaltung aus Gründen nicht statt, die der Verein zu vertreten hat, hat der Sponsor Anspruch auf Ersatz der ihm in diesem Zusammenhang bereits entstandenen Kosten.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich zur Vereinbarung einer wirksamen Bestimmung, die dem aus den übrigen Bestimmungen des Vertrages erkennbar werdenden Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für Lücken des Vertrages.

(6) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist _____.

(Unterschriften)

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