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§ 32 TOCHTERUNTERNEHMEN IM KONZERN- UND EINZELABSCHLUSS (Consolidated and Separate Financial Statements)

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Vorbemerkung

Die Kommentierung behandelt IFRS 10 und IAS 27 und berücksichtigt alle Änderungen oder Entwürfe, die bis zum 1.1.2026 verabschiedet wurden. Ein Überblick über die Rechtsentwicklung findet sich in Rz 211 ff.

Neu berücksichtigt ist eine Enforcement-Entscheidung zu potenziellen Stimmrechten aus Optionen (Rz 36).

1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe

1.1 Konzernbilanzierung: Verhältnis von IFRS 10 zu anderen Konzern-Standards

 

Rz. 1

Vorschriften für den Konzernabschluss finden sich an verschiedenen Stellen des IFRS-Regelwerks. Vorrangig geht es um folgende Standards:

  • IAS 21 behandelt die Währungsumrechnung (→ § 27).
  • IFRS 3 behandelt die Kapitalkonsolidierung (→ § 31).
  • IFRS 10 behandelt Fragen des Konsolidierungskreises (einzubeziehende Unternehmen), des Konzernabschlussstichtags, der Schulden- und Aufwandskonsolidierung sowie der Zwischenergebniseliminierung.
  • IAS 28 und IFRS 11 behandeln assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (→ § 33 und → § 34).
 

Rz. 2

Systematisiert stellt sich das Verhältnis der Vorschriften wie folgt dar:

  • IFRS 3 und IFRS 10 sind die zentralen Standards zum Konzernabschluss. Sie befassen sich mit der Definition und konsolidierungstechnischen Behandlung von Mutter-Tochter-Beziehungen, ohne die es einen Konzernabschluss nicht gibt.
  • Erst wenn eine Mutter-Tochter-Beziehung vorliegt und somit eine Konzernabschlusspflicht begründet ist, d. h. nur sekundär, werden IAS 28 (→ § 33) und IFRS 11 ((→ § 34) konzernabschlussrelevant. Hält das übergeordnete Unternehmen nur Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (IAS 28) und/oder Gemeinschaftsunternehmen (IAS 31), kommt es nicht zur Konzernabschlusspflicht. IAS 28 und IFRS 11 sind in diesem Fall nur für die Bilanzierung von Beteiligungen im Einzelabschluss des übergeordneten Unternehmens von Bedeutung.
  • IAS 21 (→ § 27) behandelt anders als IFRS 3 und IFRS 10 nicht allgemeine Fragen des Konsolidierungsverfahrens, sondern das spe...

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