Dr. Norbert Lüdenbach
, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
Rz. 59
Auch bei der Umrechnung selbstständiger Teileinheiten nach der Stichtagsmethode ergeben sich im System der Doppelten Buchführung Umrechnungsdifferenzen, da nicht sämtliche Soll- und Haben-Salden zum Stichtagskurs umgerechnet werden, sondern abweichend davon das Alteigenkapital mit Einstandskursen und die GuV mit Durchschnittskursen. Es entsteht eine buchhalterische Umrechnungsdifferenz, die erfolgsneutral in das Eigenkapital einzustellen ist (IAS 21.39(c)). Die Umrechnungsdifferenz wird dort unter geeigneter Bezeichnung, z. B. als "Währungsumrechnungsrücklage" oder als "Differenz aus der Währungsumrechnung" separat festgehalten. Soweit Minderheiten (nicht beherrschende Gesellschafter) an der selbstständigen ausländischen Einheit beteiligt sind, ist der entsprechende Teil der Umrechnungsdifferenz mit dem Minderheitenanteil zu verrechnen (IAS 21.41).
Rz. 60
Technisch ermittelt sich die Umrechnungsdifferenz im Ausgangspunkt als Summe folgender Beträge:
- Wertänderung des Eigenkapitals: Eigenkapitalanfangsbestand, multipliziert mit der Differenz aus neuem und alten Stichtagskurs;
- Differenz GuV: Jahresergebnis, multipliziert mit der Differenz aus Stichtagskurs und Durchschnittskurs (bzw. Transaktionskurs).
Wegen der Besonderheiten der Ermittlung und Zuordnung der Währungsdifferenz in mehrstufigen, auf den einzelnen Stufen unterschiedliche Fremdwährungen umfassenden Konzernstrukturen, wird auf Rz 78 verwiesen.
Rz. 61
Änderungen des Kapitals durch Ausschüttung, Kapitalherabsetzungen, Kapitalzuführungen usw. sind zusätzlich zu berücksichtigen. Wird etwa ein Jahresergebnis in 01 von 100 USD zum Durchschnittskurs 01 von 1,2 in EUR umgerechnet (120 EUR), aber in 02 bei einem Kurs von 1,4 ausgeschüttet (140 EUR), so ergibt sich eine zu berücksichtigende Differenz i. H. v. 20.
Rz....