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§ 26 STEUERN VOM EINKOMMEN (Income Taxes)

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 12 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum 1.1.2026 beschlossen wurden. Einen Überblick über die Rechtsentwicklung enthalten Rz 272 ff.

Neu sind Ausführungen zum Umgang mit der sukzessiven Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % (Rz 214).

1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe

1.1 Tatsächliche und latente Steuern

 

Rz. 1

IAS 12 befasst sich nach seiner Zielsetzung mit der buchmäßigen Behandlung der Steuern (in deutscher Terminologie) vom Einkommen und Ertrag (kurz Ertragsteuern, income taxes). Substanz- und Verbrauchsteuern sind nicht Gegenstand von IAS 12 und daher auch getrennt von diesen zu erfassen (siehe zum Ausweis in der Ergebnisrechnung → § 2 Rz 67). In Deutschland umfasst der Anwendungsbereich die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag bei Kapitalgesellschaften sowie bei allen Rechtsformen die Gewerbesteuer (Rz 6).

Inhaltlich geht es in IAS 12 um

  • die tatsächlichen Steuerforderungen und Steuerschulden nach IAS 12.12 für das laufende und frühere Geschäftsjahre (current tax for current and prior periods; Rz 20 ff.);
  • künftige, deshalb latente Steuerwirkungen, die sich aus Abweichungen zwischen IFRS- und Steuerwert oder aus Verlustvorträgen ergeben (deferred tax liability or asset; Rz 50 ff.).
 

Rz. 2

Das dem IAS 12 zugrunde liegende Konzept umfasst also nach IAS 12.6:

  • die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Erstattungsansprüche (current tax assets) und Schulden (current tax liabilities) für Steuern vom Einkommen (tatsächlicher Steueraufwand; Rz 20);
  • die noch nicht entstandenen (latenten) Ansprüche (deferred tax assets, IAS 12.24) und Schulden (deferred tax liabilities, IAS 12.15) für solche Steuern aufgrund unterschiedlicher Buchwerte in der IFRS-Bilanz einerseits und der Steuerbilanz andererseits (latente Steuerbe- und -entlastungen). Für Zwecke der Bilanz...

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