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§ 25 ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN (Revenue from Contr ... / 1.1 Überblick

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 1

IFRS 15 ersetzt mit Wirkung ab 2018 die bisherigen Erlösstandards IAS 11 (Erlöse aus Fertigungsaufträgen) und IAS 18 (andere Umsatzerlöse). In systematischer Reihenfolge verlangt die Anwendung von IFRS 15 die Beantwortung folgender Fragen:

  • Betrifft der potenzielle Ertrag einen Erlös gegenüber Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 15 (Rz 2)?
  • Existiert ein wirksamer Vertrag oder eine zusammenzufassende Gruppe von Verträgen mit wirtschaftlichem Gehalt (Rz 3)?
  • Welche unterscheidbaren Leistungsverpflichtungen (Rz 4) und
  • welchen Transaktionspreis (Rz 5) begründet der Vertrag?
  • Wie ist der Transaktionspreis bei mehreren Leistungsverpflichtungen aufzuteilen (Rz 5)?
  • Zu welchem Zeitpunkt oder in welchem Zeitraum ist die jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt, der Umsatz also zu realisieren (Rz 5)?
 

Rz. 2

Zunächst ist demnach zu klären, ob überhaupt ein Umsatzerlös (Erlös gegenüber Kunden – revenue from contract with customers) vorliegt, und falls ja, ob dieser Umsatzerlös nicht vom Anwendungsbereich des IFRS 15 ausgeschlossen ist (scope out; Rz 12). In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der Abgrenzung von IFRS 15 unterliegenden Erlösen gegenüber anderen Erlösen und Erträgen in der GuV (Rz 7).

 

Rz. 3

Ausgangspunkt der eigentlichen Bilanzierung nach IFRS 15 ist der Vertrag mit einem Kunden. Zu klären ist deshalb, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt und dieser wirtschaftlichen Gehalt hat (Rz 21). Bei der Identifikation der vertraglichen Grundlage kann es geboten sein, mehrere gleichzeitig oder in zeitlicher Nähe mit demselben oder nahestehenden Kunden geschlossene Verträge zusammengefasst zu betrachten (Rz 42). Besondere Probleme ergeben sich bei der Behandlung (schwebend) unwirksamer bzw. rechtsmängelbehafteter Verträge (Rz 27).

 

Rz. 4

Der Vertrag setzt den Rahmen f...

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