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§ 2 Schriftliche Kommunikation / II. Fachangestellte

Patrick Mustu
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Rz. 12

Für das Berufsbild der Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellten gibt es drei Begriffe, die mit steigenden Aufgaben und Verantwortungen einhergehen: legal secretary, legal assistant und paralegal. Insbesondere bei Pafas, die in IP-Abteilungen großer Unternehmen tätig sind, ist der Begriff "paralegal" sehr verbreitet, wobei diese – ebenso wie die "legal assistants" – in englischsprachigen Ländern eine tiefgreifendere juristische Ausbildung mitbringen und weitaus mehr "dürfen" als ihre deutschen Zwillinge.

Wie können wir diese Bezeichnungen nun auf Englisch ausdrücken, auch im Hinblick auf die Zusatzqualifikation der Fachwirte?

Eine zwingende Lösung gibt es nicht. Sie können sich mangels Übereinstimmung etwas heraussuchen, was Ihnen gefällt. Wenn Sie finden, dass assistant besser klingt als secretary (vielleicht heißen Sie ja auch in Ihrer Kanzlei nicht Sekretärin, sondern Assistentin, Teamassistentin oder Partnerassistentin), können Sie die Weiterqualifizierung als Fachwirtin mit dem Begriff senior ausdrücken. Dieser Begriff hilft im Englischen, auf eine größere Erfahrung oder eine höhere Stellung hinzuweisen. Also:

 
  Rechtsanwaltsfachangestellte → Legal Assistant  
  Rechtsfachwirtin → Senior Legal Assistant  

Nofas können sich auch als Notary Assistant oder Senior Notary Assistant (für die Weiterqualifizierten, z.B. Notarfachassistentinnen, Notarfachreferentinnen, Inspektorinnen) bezeichnen.

 

Rz. 13

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