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§ 2 Schriftliche Kommunikation / I. Rechtsanwälte

Patrick Mustu
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Rz. 10

Möglich ist viel: lawyer, attorney, solicitor, barrister, legal counsel, legal adviser, legal practitioner, advocate, attorney at law, counsellor-at-law … – das sind einige Bezeichnungen, mit denen sich ein Anwalt schmücken könnte. Aber aufgepasst:

▪ lawyer: das ist ein Wort, das überall funktioniert, also rund um den Erdball verwendet werden kann (wohingegen viele andere Begriffe regional besetzt sind).
▪ solicitor/barrister: in England haben wir es mit zwei Anwaltskategorien zu tun. "Solicitors" sind überwiegend rechtsberatend tätig. "Barristers" sind Prozessführungsspezialisten: sie kommen ins Spiel, wenn es um gerichtliche Verfahren geht. Hierfür werden sie von "solicitors" gebrieft und beauftragt. Mandanten kriegen sie selten zu Gesicht. Wenn also ein Engländer von seinem Anwalt spricht, sagt er "my solicitor".
▪ attorney oder attorney at law ist die amerikanische Bezeichnung für einen Rechtsanwalt. Der Amerikaner spricht also von seinem "attorney". Hier gibt es zwar keine terminologische Unterscheidung zwischen prozessführenden und nicht prozessführenden Anwälten. Dennoch sind viele "attorneys" ausschließlich beratend tätig. Vor Gericht aufzutreten wird als Spezialisierung angesehen. So kann es durchaus sein, dass ein "attorney" angibt, im litigation department zu arbeiten oder ein litigator zu sein.
▪ Für Patentanwälte hat sich weltweit der Begriff patent attorney etabliert.

Wir halten fest: lawyer wird überall verstanden. Es ist nicht die einzig mögliche, aber aufgrund ihrer Universalität eine stets nutzbare Bezeichnung. Letztendlich lautet die Berufsbezeichnung des deutschen Anwalts aber "Rechtsanwalt". Es ist auch vertretbar, diese Bezeichnung in englischer Korrespondenz beizubehalten.

Fachanwaltschaften gibt es weder in England noch in den USA. Deshalb k...

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