Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis

Grit Andersch
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 182

Die Vertretung von Mandanten in einem Prozess, welcher mit einem Anerkenntnisurteil endet, löst die Verfahrensgebühr und auch die Terminsgebühr in voller Höhe aus. Die Terminsgebühr entsteht nach Nr. 3104(1) Nr. 1 VV RVG auch für eine Entscheidung nach 307 ZPO – ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung.

 

Beispiel:

C. Lever reicht für seinen Mandanten Klage auf Zahlung von 1.000,00 EUR ein. Der Gegner erkennt die Forderung noch vor dem ersten Termin vor Gericht an.

Klageverfahren

Gegenstandswert: 1.000,00 EUR

 
1,3 Verfahrensgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3100 VV 114,40 EUR
1,2 Terminsgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3305 VV 105,60 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV 20,00 EUR
  240,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 45,60 EUR
  285,60 EUR

Der praktische Vorteil des Anerkenntnisses liegt dabei darin, dass die Möglichkeit der Kostenabwälzung auf den Kläger bei einem sofortigen Anerkenntnis besteht. Der Kostenvorteil besteht ausschließlich in der Reduktion der Gerichtskosten. Das soll auch dann gelten, wenn das Gericht noch über die Kostenlast zu entscheiden hat.[210]

[210] OLG Stuttgart, Beschl. v. 3.2.2009 – 8 W 34/09, openJur 2012, 61228.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    2.688
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
    1.681
  • Rohrverstopfung (Mietrecht)
    1.180
  • Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
    1.169
  • § 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Klageschriften
    1.145
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG
    1.116
  • Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
    1.098
  • Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
    997
  • Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?
    860
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis
    834
  • Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen
    814
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
    801
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    787
  • § 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis
    759
  • Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag
    731
  • § 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Kündigungsschutzklage
    730
  • § 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung
    729
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 6.1 Die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes
    718
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    705
  • § 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
    686
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
AG Stuttgart: Wer als Anwalt beigeordnet wird, hat Anspruch auf Vergütung
Anwalt Mann Vertrag Unterschrift
Bild: Pexels

Der beigeordnete Rechtsanwalt hat grundsätzlich auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.


Rechtsanwaltsvergütung: Wann sind die Kosten eines Terminsvertreters erstattungsfähig?
two figures of business men standing upon bank notes
Bild: mauritius images / Bildagentur Hamburg / Alamy

Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Terminsvertreters nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fallen nur an, wenn dieser von der Prozesspartei oder in ihrem Namen vom Hauptbevollmächtigten beauftragt worden ist.


Rechtsanwaltsvergütung: Keine Einigungs- und Erledigungsgebühr ohne anwaltliche Mitwirkung
Gespräch Anwalt und Klient
Bild: Haufe Online Redaktion

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Entstehung einer Einigungs- und Erledigungsgebühr von der Feststellung einer konkreten anwaltlichen Mitwirkung an einer Einigung der Parteien bzw. an einer Erledigung des Rechtsstreits abhängig gemacht.


Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Normalfall
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Normalfall

  Rz. 315 Keine Probleme ergeben sich, wenn gegen das gesamte erstinstanzliche Urteil ein Rechtsmittel eingelegt wird und das Rechtsmittelgericht das Verfahren insgesamt zurückverweist. In diesem Fall entstehen die Gebühren und auch die Postentgeltpauschale ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren