Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 19 Handelsrecht / 1. Eintragungsvoraussetzungen

Dr. Wolfgang Walchner
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 54

Der Gesetzgeber[177] hat an Errichtung und Betrieb einer Zweigniederlassung mit Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland recht hohe Anforderungen gestellt. In Umsetzung der 11. gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 22.12.1989 gelten in Angleichung der Vorschriften für deutsche Gesellschaften nunmehr z.B. auch Offenlegungsvorschriften für Zweigniederlassungen. Ziel ist unter anderem der Gläubigerschutz.[178] Die Zweigniederlassung wird wie eine inländische Hauptniederlassung behandelt.[179] Dies gilt nur, soweit nicht das ausländische Recht Abweichungen nötig macht (vgl. § 13d Abs. 3 letzter Hs. HGB).[180] §§ 325 ff. HGB ergänzen die gesellschaftsrechtliche Offenlegung um Pflichten zur Offenlegung der Rechnungslegung. Bei der Eintragung von inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften müssen die Unterlagen der Hauptniederlassung offengelegt werden, die nach dem für diese geltenden Recht zu erstellen, zu prüfen und offenzulegen sind.[181]

[177] Die zentrale Vorschrift für ausländische Unternehmen ist § 13d HGB. Diesen ergänzt § 13e HGB für Kapitalgesellschaften. Dieser wird seinerseits ergänzt durch die §§ 13f sowie 13g HGB für die der AG und GmbH entsprechenden ausländischen Unternehmen.
[178] Seibert, GmbHR 1992, 738.
[179] Baumbach/Hopt, § 13d Rn 5.
[180] BayObLG WM 1986, 1557, wonach Unterlagen der Gründungsprüfung nicht erforderlich sind, dagegen ist die Versicherung über das Fehlen von Bestellungshindernissen einzureichen.
[181] Baumbach/Hopt, § 325a Rn 1; Heidel/Schall, § 325a Rn 2.

a) Vollständige Prüfung durch Registerrichter

 

Rz. 55

Das deutsche Registerrecht gilt für ausländische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland. Bei Hauptniederlassung bzw. Sitz im Ausland müssen die Anforderungen des deutschen Registerrechts vollständig beim Gericht der deutschen Zweigniederlassung erfüllt werden. Das ist der Grundgedanke des § 13d Abs. 1 HGB. Der deutsche Registerrichter prüft sämtliche Voraussetzungen für die Eintragung – selbst die nach ausländischem Recht zu beurteilenden – unter freier Würdigung der Beweismittel, nach bislang h.M. grundsätzlich sogar ohne Bindung an ausländische Entscheidungen oder Registereintragungen.[182] Begriff und Errichtung der Zweigniederlassung folgen deutschem Recht. Daher ist auch beim ausländischen Unternehmen die Errichtung der Zweigniederlassung ein tatsächlicher Vorgang. Die Eintragung in das Handelsregister ist nicht konstitutiv.

[182] BayObLG WM 1985, 1205; Baumbach/Hopt, § 13d Rn 2; Heidel/Schall, § 13d Rn 18; MüKo-HGB/Krafka, § 13d Rn 19.

b) Sitztheorie

 

Rz. 56

Voraussetzung für die Anerkennung als ausländischer Rechtsträger ist nach der in Deutschland früher herrschenden Sitztheorie gewesen, dass sich nicht nur der rechtliche Sitz der Gesellschaft im Ausland befindet, sondern auch der effektive Verwaltungssitz.[183] Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Ablehnung der Eintragung einer durch eine ausländische, europäische GmbH ohne eigene Geschäftstätigkeit errichteten Zweigniederlassung ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nach dem EG-Vertrag darstellt. Mit der "Überseering"-Entscheidung des EuGH ist die Sitztheorie somit als gekippt anzusehen.[184] Bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs können nun z.B. englische Limiteds ihre Zweigniederlassungen in Deutschland eintragen lassen, auch wenn diese als Hauptniederlassung anzusehen wären.[185]

[183] Vgl. Staudinger-Großfeld, EGBGB, Internationales Gesellschaftsrecht, 38, 124; fraglich gem. Art. 52, 58 EWGV; MüKo-HGB/Krafka, § 13d Rn 5 ff., 7; zuletzt BayObLG DB 1998, 2318; kritisch schon immer z.B. Meilicke, BB 1995, Beilage, Heft 9; Knobbe-Keuk, ZHR 1990, Bd. 154, S. 325; EuGH v. 9.3.1999 ("Centros Ltd."), GmbHR 1999, 474; Anm. bei Neye, EWiR 1999, 259; Meilicke, DB 1999, 625; Sedemund/Hausmann, BB 1999, 810; Schmidt/Sedemund, DStR 1999, 2057 ff.; Roth, ZIP 2000, 1597 ff.; Vorlagebeschluss BGH ZIP 2000, 967; dazu Meilicke, GmbHR 2000, 693 und AG Heidelberg ZIP 2000, 161.
[184] EuGH v. 5.11.2002, WM 2002, 2372; ferner EUGH NJW 2009, 569, EuGH NJW 2006, 425, EuGH WM 2003, 2043, Forsthoff, Abschied von der Sitztheorie, BB 2002, 318; a.A. noch LG Potsdam ZIP 1999, 2021; OLG Brandenburg ZIP 2000, 1616; OLG Zweibrücken ZIP 2000, 2172; OLG Frankfurt ZIP 1999, 1710; OLG Hamm DB 2001, 1084; OLG Düsseldorf DB 2001, 1026.
[185] OLG Dresden v. 25.1.2016 – 17 W 27/16, GmbHR 2016, 484; Baumbach/Hopt, Einl. v. § 105 Rn 29; Müther, Handelsregister, § 13 Rn 21.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    2.996
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
    1.883
  • Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
    1.246
  • § 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Klageschriften
    1.240
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG
    1.204
  • Rohrverstopfung (Mietrecht)
    1.200
  • Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
    1.192
  • Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
    1.054
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis
    957
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
    942
  • Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?
    940
  • Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen
    890
  • Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag
    827
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    804
  • § 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung
    797
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Versäumnisurteil
    771
  • § 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
    770
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 6.1 Die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes
    767
  • § 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis
    746
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    741
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Ertragsteuerinformationsbericht: Offenlegungspflichten für Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften
Skylight Frankfurt_Deka Immobilien
Bild: Deka Immobilien

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde mit der Neufassung des § 325a Abs. 1 HGB eine lange bestehende Ungleichbehandlung beseitigt.


Regierungsentwurf: Gesetz zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen
Drehender Globus, Bewegung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Bundeskabinett hat am 7.12.2022 den Gesetzentwurf zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen von multinationalen umsatzstarken Unternehmen und Konzernen beschlossen.


Ertragsteuerinformationsbericht: Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Aktuelles zur Rechnungslegung
Bild: Haufe Online Redaktion

Am 21.6.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes im Bundesgesetzblatt als Nr. 154 veröffentlicht worden. Aus Sicht der Rechnungslegung zerfällt das Gesetz in 2 Teile.


Seminare der Haufe Akademie: Recht, Datenschutz und Compliance
Seminare der Haufe Akademie
Bild: Shutterstock

Mehr als 90 Veranstaltungsthemen, aktuell und auf Basis der neuesten Rechtsprechung. Der Grundstein für Ihren Erfolg.


Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 325a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 325a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland

A. Hintergrund  Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zum Schutz von Personen, die über eine Zweigniederlassung mit einem ausländischen UN in Beziehung treten, erfolgte durch die sog. Zweigniederlassungs- oder auch 11. EG-R ((89/666/EWG); ABl. EG, L 395/36ff. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren