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§ 16 ESRS G1 – Unternehmensführung / 2.3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Matthias Hrinkow, Prof. Dr. Stefan Müller
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2.3.1 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

Rz. 15

Nach ESRS G1.6 sind die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung zu beschreiben. Unternehmen haben ferner alle relevanten Kriterien offenzulegen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse verwendet werden, einschl. des Standorts, der Tätigkeit, des Sektors und der Struktur der Transaktion. ESRS G1.6 knüpft unmittelbar an die Offenlegungspflicht des ESRS 2 IRO-1 an. Ziel der Offenlegungspflicht ESRS G1.6 ist es somit, externen Berichtsadressaten ein Verständnis darüber zu vermitteln, wie das Unternehmen seine Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung ermittelt und bewertet und welche davon wesentlich sind.

 

Rz. 16

Eine Schlüsselkomponente ist, dass ein Unternehmen die damit verbundenen Risiken unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und der Aktivitäten, des geografischen Standorts der Aktivitäten und der inhärenten Risiken von Korruption, Bestechung und ähnlichen Verhaltensweisen bewertet. Risikobewertungen können dazu beitragen, das Potenzial für problematische Vorfälle im Zusammenhang mit dem Unternehmen einzuschätzen und bei der Gestaltung von Strategien und Verfahren zur Bekämpfung solcher Verhaltensweisen zu helfen. In einigen Sektoren oder Teilsektoren und/oder Regionen sind die Risiken im Zusammenhang mit diesen Verhaltensweisen stärker ausgeprägt, und die Risikobewertung des Unternehmens sollte dies erfassen. Speziell im Hinblick auf Korruption und Bestechung sollte die Risikobewertung die Risiken berücksichtigen, die von (vor- oder nachgelagerten) Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette ausgehen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Beziehungen zu Geschäftspartnern rechtliche und/oder Reputationsrisiken bergen können, die korrek...

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