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§ 15a LEASINGVERHÄLTNISSE NACH IFRS 16 (Leases) / 4.9.3 Neuschätzung bei Laufzeitoptionen und Erwerbsoptionen

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 242

Eine Neueinschätzung des lease term aufgrund von bestehenden Verlängerungs-/Beendigungsoptionen oder der Ausübung einer Option zum Erwerb des Leasingobjekts setzt den Eintritt eines auslösenden Ereignisses (triggering event) voraus. Ein kontinuierliches reassessment und eine Anpassung wegen geänderter Marktbedingungen oder sonstiger facts and circumstances scheidet aus. Notwendige Bedingung für ein reassessment ist ein Ereignis, das im Einflussbereich (within the lessee’s control) des Leasingnehmers steht.

 
Praxis-Beispiel

LN mietet ein Bürogebäude und den dazugehörigen Grund und Boden für einen Zeitraum von 20 Jahren. Mit Ablauf des lease term hat LN das Recht zum Erwerb der Immobilie. Zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns wurde die Ausübung der Option als nicht hinreichend sicher eingestuft. Zum aktuellen Stichtag sind die Immobilienpreise generell angestiegen, LN hat aber keine Handlung bezogen auf den laufenden Anmietvertrag vorgenommen, da die Laufzeit des lease noch relativ lang ist und keine Notwendigkeit zur Reaktion besteht. Es liegt kein triggering event vor.

 

Rz. 243

Eine Neueinschätzung des lease steht für nicht ausschl. die Höhe der lease payments betreffende Änderungen unter dem Vorbehalt des Eintritts eines Ereignisses, welches die Änderungen bezogen auf den lease term oder den Übergang des rechtlichen Eigentums an dem underlying asset belegt. Folgende Ereignisse lösen hingegen ein pflichtweises reassessment aus:

  • Ein im Dauerschuldverhältnis spezifiziertes, von der künftigen Entwicklung abhängiges Ereignis ist eingetreten und zwingt den Leasingnehmer zur nicht mehr änderbaren (Nicht-)Ausübung einer bestehenden Option (IFRS 16.21(c)/(d)).
  • Eine bestehende Option wird tatsächlich ausgeübt oder verfällt (IFRS 16.21(a)/(b)).
  • Es tritt ein (sonstiges) triggering eve...

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