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§ 15a LEASINGVERHÄLTNISSE NACH IFRS 16 (Leases) / 4.8 Planmäßige Folgebewertung von lease liability und right-of-use asset

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 217

Die Leasingverbindlichkeit ist in den Folgeperioden in Abhängigkeit von der vereinbarten Tilgung fortzuschreiben. Bei der Anwendung der Effektivzinsmethode ist eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Verbindlichkeit zu erfassen. Die am jeweiligen Bilanzstichtag ausstehende Leasingverbindlichkeit wird mit dem zur Barwertberechnung verwendeten Zinssatz aufgezinst und um die geleisteten Tilgungszahlungen reduziert (IFRS 16.36).

 
Praxis-Beispiel

Für einen lease mit einer Laufzeit von fünf Jahren und jährlich nachschüssig zu leistenden Leasingraten i. H. v. 500 GE wurde ausgehend von einem Zinssatz von 4,5 % von LN at commencement eine Leasingverbindlichkeit i. H. v. 2.195 GE erfasst. Für die Folgebewertung ergibt sich in Anwendung der Effektivzinsmethode ein Zins- und Tilgungsplan (gerundet):

 
Periode 1 2 3 4 5
Verbindlichkeit (Periodenanfang) 2.195 1.794 1.374 936 478
Zins 99 81 62 42 22
Tilgung 500 500 500 500 500
Verbindlichkeit (Periodenende) 1.794 1.374 936 478 0

Aufwandswirksam wird – die Folgebewertung des right-of-use asset zunächst vernachlässigt (Rz 222) – nur die jährliche Zinszahlung erfasst ["per Zinsaufwand an (Leasing-)Verbindlichkeit"]. Der Tilgungsanteil der Auszahlungen ["per (Leasing-)Verbindlichkeit an liquide Mittel/Bank"] ist im cash flow statement als Abfluss aus Finanzierungstätigkeit zu erfassen, der Zinsanteil auf der Grundlage eines Bilanzierungswahlrechts einem Mittelverwendungsbereich zuzuweisen.

 

Rz. 218

Die Bemessungsgrundlage für die Folgebewertung des right-of-use asset entspricht den Anschaffungskosten. Für die Bestimmung der laufenden Abschreibung ist neben der Nutzungsdauer ein ggf. verbleibender Restwert (residual value) zu berücksichtigen. Für nachträglich anfallende Anschaffungskosten bedarf es einer Beurteilung, ob es...

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