Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 15a LEASINGVERHÄLTNISSE NACH IFRS 16 (Leases) / 4.2 Berücksichtigung von unsicheren Erwartungen bei der Bilanzierung

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 108

Für die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen ist für optionale Vertragsbestandteile eine besondere Wahrscheinlichkeitsschwelle beachtlich. Die Bestimmung des Zeitraums der Nutzungsüberlassung (lease term) und des Umfangs der Leasingraten (lease payments) unter Unsicherheit erfolgt unter der Prämisse hinreichender Sicherheit (reasonably certain).

  • Für die Bestimmung des Zeitraums der Nutzungsüberlassung sind Verlängerungsoptionen (extension) und Beendigungsoptionen (termination) des Leasingnehmers einzubeziehen, wenn deren Ausübung hinreichend sicher ist (IFRS 16.A).
  • In die Leasingraten sind darüber hinaus – neben den Zahlungen, die sich aus der Bestimmung des lease term unter Beachtung einer Verlängerung/Kürzung ergeben – Auszahlungen für die Ausübung einer Kaufoption (purchase option) des underlying asset einzubeziehen, wenn exercise der Option reasonably certain ist (IFRS 16.A).

Abzustellen ist hinsichtlich der Unsicherheit der Ausübung einer Option auf die Perspektive des Leasingnehmers.

 

Rz. 109

Der Schwellenwert der hinreichenden Sicherheit wird nicht konkretisiert, es ist aber von einer sehr hohen Hürde auszugehen, die

  • deutlich über der einfachen Mehrheit der Wahrscheinlichkeitseinschätzung (more likely than not) liegt,
  • aber eben nicht "so gut wie sicher" (virtually certain) ist.

Für den Nachweis von reasonably certain ist vorrangig auf eine qualitative Wertung abzustellen. Als Richtwert für eine Quantifizierung kann u. E. ein Schwellenwert einer (Eintritts-)Wahrscheinlichkeit von mehr als 75 % herangezogen werden.

 

Rz. 110

Die gebotene – vorrangig qualitative – Beurteilung hat unter Beachtung aller spezifischen Fakten und Umstände (facts and circumstances) eines (Dauer-)Schuldverhältnisses und der beteiligten Parteien zu erfolgen. Da es auf die hinrei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im IFRS-Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.057
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    928
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    850
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    845
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    784
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    776
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    763
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    745
  • Jubiläumszuwendung
    743
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    719
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    712
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    710
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    696
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    695
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    666
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    656
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    652
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    650
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    637
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    622
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt IFRS-Kommentar
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Jahreswechsel: Frohe Weihnachten
Silberne Christbaumkugeln, weisse Paeckchen mit roten Schleifen,
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen sehr herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen zu danken!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren