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§ 15a LEASINGVERHÄLTNISSE NACH IFRS 16 (Leases) / 4.10.1 Differenzierung in Abhängigkeit der Anpassung

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 249

Werden bestehende Leasingverträge nachträglich angepasst, ist eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und des right-of-use asset erforderlich, wenn die Vertragsanpassung

  • das Zahlungsprofil (gem. dem Zins- und Tilgungsplan) oder
  • den Umfang des Nutzungsrechts (mengenmäßig oder in zeitlicher Dimension) ändert.

Eine Modifikation setzt eine Rückwirkung auf die Zahlungsverpflichtung und/oder das Nutzungsrecht voraus. Der Leasingumfang kann sich mengenmäßig (Erweiterung/Verringerung des zugrunde liegenden Vermögenswerts) oder in zeitlicher Dimension (Ausweitung/Kürzung des lease term) ändern. Als Konsequenz folgt eine Anpassung des bestehenden right-of-use asset und der Leasingverbindlichkeit oder es wird ein neuer lease begründet, für den neben dem bestehenden Dauerschuldverhältnis eine separate Zugangsbewertung erforderlich ist.

Abb. 11: Anforderungen an den Nachweis einer Modifikation

Eine Vertragsmodifikation wird wirksam (effective date), wenn beide Parteien des bisherigen Dauerschuldverhältnisses der Anpassung zugestimmt haben. Ausnahmsweise kann eine Vertragsmodifikation aber auch ohne eine unmittelbare Anpassung des Zahlungsprofils oder des Umfangs des Nutzungsrechts vorliegen (Rz 241). Eine Vereinbarung, die auch nur mittelbar das Zahlungsprofil betrifft (etwa eine Einmalzahlung des Leasinggebers an den Leasingnehmer, die im verkürzten Zahlungsweg das Zahlungsprofil betrifft), ist ebenfalls als Modifikation zu erfassen. Eine Modifikation zieht – das Entstehen eines neuen lease ausgeklammert – immer eine Neubewertung der bislang bestehenden Leasingverbindlichkeit nach sich (Rz 251).

 

Rz. 250

Werden die vertraglichen Bedingungen eines lease nachträglich geändert, liegt eine Modifikation vor, wenn sich eine Auswirkung einstellt auf

  • die Zahlungsverpflichtung (chan...

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