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12 Ansatzpunkte für mehr Nachhaltigkeit / 6 Stakeholder Management – Die nachhaltigen Beziehungen von HR

Prof. Dr. Rupert Felder
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Mit Betriebsvereinbarungen und arbeitsrechtlichen Vorgaben lassen sich Regelwerke schaffen, die zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie beitragen können. Daher ist es relevant, die betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und zu nutzen. Betriebsrat und Belegschaft sind zwei wesentliche Stakeholder des Veränderungsmanagements.

6.1 Betriebsvereinbarung

Innerhalb des Zuständigkeitskatalogs können verbindliche Regelungen mit Nachhaltigkeitswirkung getroffen und als Betriebsvereinbarung formuliert werden. Der Betriebsrat ist zentraler Verhandlungspartner für den Katalog der Mitbestimmungsrechte nach[1] Die dort geregelte Mitbestimmung umfasst "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb".

Aber Achtung:[2] ist die Norm für die "erzwingbare Mitbestimmung". Arbeitgeber können nicht einseitig Vorschriften erlassen, auch nicht "gut gemeinte", sondern haben das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten.

Viele der Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorschriften betreffen das Verhalten, weil sie ein bestimmtes Tun oder Unterlassen erfordern. Eine Betriebsvereinbarung könnte etwa verbindliche und rechtlich gültige Regelungen aufstellen zu:

  • Erstellen von Führungsgrundsätzen und Verhaltensrichtlinien,
  • Reiseregelung mit Verbot von Flugreisen bis zu einer mittleren Distanz,
  • Vergütungsanreize für Nachhaltigkeit, Entgeltwandlung "Jobrad", Mitnahmemöglichkeit des Fahrrads auf das Werksgelände,
  • Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes (§ 88 Ziff. 1a BetrVG),
  • Recruitingvorgaben zur Vermeidung von Diskriminierung,
  • Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
[1] § 87 Abs. 1 BetrVG.
[2] § 87 BetrVG.

6.2 Code of Conduct

Die Wirkung nach innen wird durch das Aufstellen eines Verhaltenskodex (Code of Conduct) geschaffen. Dieser ist Teil der Unternehmensrichtlinien und eine Sammlung vo...

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