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Das Datenschutzrecht ist ein relativ junges Rechtsgebiet. Erst Mitte der 1960er Jahre geriet der Datenschutz mit der zu dieser Zeit entstehenden Großrechnertechnologie erstmalig in den Fokus der Öffentlichkeit. Als in den Vereinigten Staaten von Amerika die elektronische Datenverarbeitung in breitem Maße Einzug hielt, kristallisierten sich zwei Problemkomplexe heraus, die eine große öffentliche Debatte hervorriefen.
Zum einen kam es im Rahmen der Prüfung individueller Kreditwürdigkeit des Öfteren zu Fehlern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die beispielsweise zur Abschaltung des Stromes bei vermeintlich säumigen oder zahlungsunfähigen Schuldnern oder zur Nichtgewährung von Krediten führten. Zum anderen gab es Bestrebungen, eine nationale Datenbank zur Erfassung aller verfügbaren Informationen aller Bürgerinnen und Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika einzurichten. Dieses Ansinnen traf – wie später auch das Volkszählungsvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland – auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung, insbesondere, als bekannt wurde, dass bereits individuelle Dossiers über eine Vielzahl von Menschen existierten, und diese Datenbestände in der geplanten Datenbank vereinigt werden sollten. Die auch heute noch allgegenwärtige Angst vor der totalen Überwachung führte daher zu einer breiten öffentlichen Diskussion, die in der Forderung nach einem Tätigwerden des Gesetzgebers zur Sicherung eines Rechts auf Persönlichkeitsschutz auch im Zusammenhang mit den in ihrem Umfang explodierenden Datenströmen mündete.
Seitdem hat das Datenschutzrecht weltweit eine intensive Entwicklung erlebt. Diesbezügliche Vorschriften finden sich heutzutage nicht nur auf einzelstaatlicher, sondern auch auf überstaatlicher Ebene. So wird das Thema Datenschutz in mehreren...