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§ 1 Einkommensermittlung / d) Doppelte Buchführung (Doppik) nach Luca Pacioli und Prüfung von Verbuchungen und Buchungssätzen

Bernd Kuckenburg, Renate Perleberg-Kölbel
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Rz. 169

Unabhängig von dem Faktum, dass der Jahresabschluss nur Parteivortrag darstellt, zeigen die Schlussbilanzwerte von den Eröffnungsbilanzwerten ausgehend das Ergebnis der Verbuchungen über ein Geschäftsjahr, korrigiert um die Jahresabschlussverbuchungen.

 

Rz. 170

 

Hinweis

Eine vorgelegte Gewinnermittlung besagt nicht, dass die darin zusammengefassten Geschäftsvorfälle, die im laufenden Geschäftsjahr angefallen sind, ordnungsgemäß erfasst und verbucht worden sind. Eine lückenlose Überprüfung des "Parteivortrags" Buchführung ist also letztlich nur dann möglich, wenn die Geschäftsvorfälle progressiv und retrograd nachvollzogen werden können. Der Geschäftsvorfall muss sich also vom Beleg bis zum Jahresabschluss und umgekehrt nachvollziehen lassen. Das Jahresergebnis basiert also auf den über das gesamte Geschäftsjahr vorgenommenen Verbuchungen.

 

Rz. 171

Der Familienrechtler muss daher wenigstens Elementarkenntnisse der Buchführung haben, da die Prüfung des Rechnungswesens nur die umgekehrte Seite der Aufstellung ist. Diese Elementarkenntnisse der Buchführung werden im Folgenden dargestellt.

Das oben schon dargestellte Buchführungssystem der doppelten Buchführung wurde bereits im Jahre 1494 von dem Zisterziensermönch und Mathematikprofessor Luca Pacioli[103] entwickelt und wird heute noch, auch von modernen EDV-Systemen, angewendet.

Der englische Begriff zur Doppik, nämlich "double entry", charakterisiert die doppelte Buchführung markant. Es werden zwei Konten angesprochen, um einen Geschäftsvorfall in den Büchern zu erfassen.

Doppik ist ein reines Erfassungs- und Dokumentationssystem, das ohne jegliche Bewertung der Geschäftsvorfälle auskommt. Es basiert auf nur sieben Regeln, wobei eine rein formaler Natur ist, drei sich auf Bestandskonten (siehe ausführlich bei Aktiva und P...

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