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Haushaltsscheck, Beschäftigungsbeginn ab dem 1.1.2013 (A ... / Wichtige Hinweise

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Für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die im Privathaushalt mit Arbeiten beschäftigt werden, wie sie typischerweise in (Familien-) Haushalten anfallen, ist dieser Vordruck zu verwenden. Der Arbeitgeber schickt den vollständig ausgefüllten Vordruck an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Anschrift: Minijob-Zentrale, 45115 Essen).

Im Formular muss lediglich die Seite 1 ausgefüllt werden. Die dort gemachten Eingaben werden dann automatisch auf die Folgeseiten des Formulars übertragen. Abschließend kann das 3-seitige Formular komplett ausgefüllt gespeichert und ausgedruckt werden.

Die Hinweise zum korrekten Ausfüllen des Formulars (Seite 4 des Original-Vordrucks) können mit einem Klick auf den Link "Merkblatt" aufgerufen werden.

Hinweis

Seit 2013 gibt es den Haushaltsscheck in 2 Versionen. Der Haushaltsscheck im "alten" Format (Version 05) ist weiterhin für einen vor dem 1.1.2013 aufgenommenen und fortbestehenden Minijob zu verwenden, allerdings nur solange das Arbeitsentgelt (bei mehreren Beschäftigungen das Gesamtarbeitsentgelt) die "alte" Entgeltgrenze von 400 EUR nicht übersteigt.

Der "neue" Haushaltsscheck (Version 06) ist als einheitlicher Vordruck für ab dem 1.1.2013 aufgenommene Minijobs zu nutzen.

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