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Brandschutz in Werkstatt/Produktion, Unterweisung / Wichtige Hinweise

Dieter Schick
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Beachten Sie:

Die Unterweisung muss den betrieblichen Gegebenheiten sowie die vorhandenen Brand- und Gefährdungspotenziale angepasst werden. Der Foliensatz sollte daher an die betriebsspezifischen Arbeitsverfahren, Maschinen, eingesetzten Stoffe und Brandschutzeinrichtungen angepasst werden.

In Werkstätten und Produktionsbereichen bergen Arbeitsprozesse und eingesetzte Gefahrstoffe erhöhte Brandrisiken. Ursachen sind u. a. Schweiß-, Schleif-, Trenn- und Lötarbeiten, der Betrieb von Maschinen und Anlagen, elektrische Betriebsmittel, beschädigte Leitungen sowie brennbare Flüssigkeiten, Gase, Stäube, Späne und andere leicht entzündliche Materialien. Auch Überhitzung, unsachgemäße Lagerung und weitere Zündquellen können Brände auslösen. Im Brandfall drohen starke Rauchentwicklung, eingeschränkte Flucht- und Rettungswege und Panik. Die Evakuierung und Brandbekämpfung kann dabei durch laufende Maschinen zusätzlich erschwert werden.

Arbeitgeber sind daher verpflichtet, gemäß ArbSchG und ASR A2.2 geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen, die Bereitstellung und regelmäßige Wartung von Feuerlöscheinrichtungen sowie die Unterweisung der Beschäftigten im Verhalten im Brandfall.

Für besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie ältere Beschäftigte, Leiharbeitnehmende, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder neuen Mitarbeitenden, können zusätzliche organisatorische Maßnahmen und Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sein.

Inhalte der Unterweisung

  • Allgemeine Informationen
  • Relevante Rechtsquellen
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Verhalten im Notfall
  • Brandvermeidung & Verhaltensregeln
  • Zusammenfassung
  • Prüfungsfragen

Die Präsentation basiert auf den folgenden Rechtsvorschriften:

  • ArbStättV
  • ASR A2.2: M...

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