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Altersteilzeit / Wichtige Hinweise

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Nach Eingabe des monatlichen Bruttogehalts vor Beginn der Altersteilzeit sowie der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angaben zum Arbeitnehmer, wird das Nettogehalt und - aus Arbeitnehmersicht besonders interessant - der Auszahlungsbetrag mit gesetzlichen und ggf. auch freiwilligen Aufstockungsbeträgen in einer "Vorher - Nachher"-Übersicht gegenübergestellt. Außerdem ermittelt der Rechner, wie hoch der gesetzliche und ggf. freiwillige Rentenaufstockungsbeitrag des Arbeitgebers ist.

Nach Auswahl des Rechners zur Altersteilzeit, öffnet sich der Eingabebildschirm, in dem Sie alle notwendigen Angaben zum Geltungszeitpunkt, zum Gehalt sowie zur Lohnsteuer und Sozialversicherung eingeben können, z. B.:

  • den bisherigen regelmäßigen Bruttolohn,
  • die monatliche steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung, sofern sie während der Altersteilzeit fortbesteht (z. B. Direktzusage),
  • Abrechnungsjahr (Kalenderjahr der Abrechnung) bzw. Abrechnungsmonat,
  • Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuer und Kinderfreibeträge laut den ELStAM,
  • Bundesland,
  • maßgebliche Rentenversicherung,
  • die Art der Krankenversicherung (pflichtversichert, freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert) und
  • die gewünschte Entgeltaufstockung in Prozent sowie
  • die prozentuale Rentenaufstockung des Arbeitgebers.
Wichtig

Der Rechner ermöglicht nicht die Berechnung von Altersteilzeitbezügen im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ).

Achtung

Im Eingabefeld "Monatliche Entgeltumwandlung vor und in ATZ EUR" dürfen nur Beträge eingetragen werden, die für den Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei sind.[1] Die Entgeltumwandlung eines Dienstrads darf deshalb nicht eingetragen werden. Bei einem Dienstrad besteht nur Steuer- und Beitragsf...

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