Suchfunktion in den AfA-Tabellen
In dem Suchfeld können ausschließlich die Bezeichnungen der Wirtschaftsgüter verwendet werden, die auch in den auch den amtlich veröffentlichten Tabellen benutzt werden.
Häufige Suchfehler
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Falsch |
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Pkw, Kfz, Auto |
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Abschaffung der AfA-Vereinfachungsregel ab 2004
Bei beweglichen Anlagegütern konnte früher die volle Jahres-Abschreibung geltend gemacht werden, wenn das Wirtschaftsgut in der ersten Jahreshälfte angeschafft oder hergestellt wurde; der halbe Jahresbetrag konnte für die in der zweiten Jahreshälfte angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden (R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR 2003).
Diese Vereinfachungsregel ist bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12.2003 angeschafft oder hergestellt werden, nicht mehr anwendbar. Bei Anschaffung/Herstellung ab 2004 ist die Abschreibung stets streng nach Monaten zu ermitteln.
Beispiel: Eine Maschine wird am 30.6.2004 angeschafft. Anschaffungskosten 12.000 EUR, die Nutzungsdauer dieser Maschine beträgt 5 Jahre. Bislang durften im Jahr der Anschaffung max. 2.400 EUR Abschreibung geltend gemacht werden (= volle Jahresabschreibung). Nach der neuen Regelung dürfen im ersten Jahr max. nur 1.400 EUR (= 7/12tel von 2.400 EUR) abgeschrieben werden.
Entwicklung der degressiven AfA
- Bei der degressiven AfA erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen mit maximal 30 % des Anschaffungs- oder Buchwerts (begrenzt auf das 3-fache der lineraren Afa) bei Anschaffung bis 31.12.2000, bei Anschaffungen nach dem 31.12.2005 bis einschließlich 31.12.2007 und bei Anschaffungen nach dem 30.6.2025 bis einschließlich 31.12.2027;
- bei Anschaffungen nach dem 31.12.2000 bis einschließlich 31.12.2005 und bei ...