Unternehmensnachfolge: Bestimmung des Unternehmenswerts

Viele Unternehmer haben „ihren“ Betrieb über Jahre hinweg aufgebaut und hängen sehr daran. Sie sind der Meinung, dass potenzielle Käufer das auch so sehen und bereit sind, einen Preis zu zahlen, der genügt, um sich den Lebensabend zu finanzieren. Doch wer mit einem Käufer über den Preis verhandeln will, sollte prüfen, ob seine Vorstellungen nicht überzogen sind. Für die Bestimmung des Unternehmenswerts gibt es unterschiedliche Verfahren.

Unterschiedliche Verfahren zur Unternehmenswertbestimmung

Gängige Verfahren sind die Discounted-Cashflow-, die Ertragswert-, die Substanzwert-, und die Multiplikatormethode.

Vereinfacht ausgedrückt wird bei den ersten beiden Verfahren eine Gewinnplanung für bis zu 10 Jahre erstellt. Die künftigen Gewinne werden mit einem individuellen Zinssatz auf den Zeitpunkt des Verkaufs abgezinst. Damit wird die Frage beantwortet, was künftige Gewinne heute wert sind. Die Probleme liegen für Inhaber kleiner Firmen im hohen Aufwand und der Beantwortung der Frage, wie sie künftige Gewinne und den Zinssatz realistisch planen können. Die beiden Methoden werden von diesen Firmen daher eher selten genutzt.

Beim Substanzwertverfahren wird der Wert der im Betrieb vorhandenen Vermögensgegenstände, die zur Fortführung des Betriebes notwendig sind, zu Wiederbeschaffungspreisen ermittelt. Hiervon werden die Schulden abgezogen, um den Preis zu erhalten, den der Käufer zahlen müsste, wenn die Firma neu gegründet würde. Da das Verfahren keinen Ausblick auf die Zukunft enthält, sollte es allenfalls zur Abrundung dienen.

Multiplikatorverfahren für kleinere Unternehmen oft ausreichend

Gerade in kleinen Firmen wird die Multiplikatormethode häufig genutzt. Dazu wird entweder der Durchschnitt des Umsatzes oder Gewinns von 6 Jahren mit einem Branchenwert multipliziert, wie er z.B. unter www.finance-magazin.de/research/multiples/ zu finden ist. Meist werden die zwei letzten, das laufende sowie drei Planjahre gewählt. Wird mit Gewinn gerechnet, muss dieser, da er das Zinsergebnis enthält, um die Zinsen korrigiert werden. Dazu werden vom Gewinn die Zinserträge abgezogen und die Zinsaufwendungen addiert. Bankschulden und Gesellschafterdarlehen werden abgezogen, wenn sie vom Käufer übernommen werden. Flüssige Mittel werden addiert, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bleiben unberücksichtigt, da für sie keine Zinsen zu zahlen sind.

Kritiker führen u.a. an, dass das Multiplikatorverfahren zu ungenau ist. In kleinen Betrieben genügt es allerdings meist, da es hier v.a. darum geht, einen Richtwert für den Verkaufspreis zu bekommen, der als Verhandlungsbasis dienen kann.

Unternehmenswert muss bei Unternehmensnachfolge regelmäßig gekürzt werden

Egal, welche Methode genutzt wird: Der berechnete Preis lässt sich selten erzielen, da die Firma meist stark vom Inhaber abhängt. Je größer die Abhängigkeit, desto größer der Abschlag vom berechneten Wert. Wenn z.B. nur der Inhaber gute Kontakte zu Geschäftspartnern hat, nur er sich um Ziele und Strategien kümmert, er alleine Personal-, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen trifft oder nur er Verträge abschließen kann, ist die Abhängigkeit extrem. Die Folge ist, dass mit Wertabschlägen von 50-80 % (!) gerechnet werden muss.

Praxis-Tipp: Testen Sie die Abhängigkeit von Unternehmer und Inhaber

Wie abhängig ein Unternehmen vom Inhaber ist, lässt sich z.B. mit den sogenannten bewertungsrelevanten Fragen feststellen ( www.finance-magazin.de/research/multiples/leitfragen/). Je mehr Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, desto höher die Abhängigkeit.

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