Haftung begrenzen und Nachforderungen vermeiden

Im vierten Teil geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie die Haftung begrenzen – also für welchen Kredit eine Sicherheit konkret haftet - und Nachforderungen der Bank vermeiden.

Um Nachforderungen seitens der Bank zu vermeiden und Ihre Haftung möglichst zu begrenzen, sollten Sie mit dem Institut je Sicherheit festlegen, für welchen Kredit eine bestimmte Sicherheit konkret haftet.

Wenn auch mühsam – verhandeln Sie die Haftung
Dazu müssen Sie den oft etwas steinigen Weg gehen, und mit dem Institut darüber verhandeln, dass eine Sicherheit nicht für alle Schulden Ihres Unternehmens gilt. Steinig deshalb, weil die Bank in der Regel wünscht, dass eine Sicherheit möglichst unbegrenzt und für alle Schulden Ihres Unternehmens eingesetzt wird. Um Ihr Ziel einer Begrenzung zu erreichen, müssen Sie u. U. hart verhandeln und ggf. bereit sein, zu einem anderen Institut zu gehen.

Werte der Sicherheiten sollten sich nicht zu stark verändern
Außerdem ist es wichtig, dass sich der Wert der Sicherheiten während der Finanzierungsdauer möglichst nicht oder nur geringfügig ändert. Verschlechtert sich der Wert einer Sicherheit während der Laufzeit des Kredits, sinken etwa Aktienkurse in Folge eines Börsencrashs überproportional stark, müssen Sie mit Nachforderungen rechnen.

Wichtig: Fristenkongruenz von Sicherheiten und Krediten
Achten Sie daher bei Sicherheiten und Krediten auch auf Fristenkongruenz. Das bedeutet, dass Sie lang laufende Kredite auch mit langfristig zur Verfügung stehenden Sicherheiten abdecken.

Praxis-Beispiel: Immobilienkredit
Bei einem Immobilienkredit sollten Sie als Sicherheit möglichst eine Grundschuld anbieten. Bei einem Kredit für Maschinen oder Fahrzeuge eine Sicherheitsübereignung. Und zur Absicherung des Kontokorrentkredits können Sie z. B. Forderungen und Warenlager als Sicherheit anbieten, auch wenn Sie hier mit hohen Abschlägen rechnen müssen.

Sicherungszweckerklärung
Wenn Sie mit der Bank einig geworden sind, erhalten Sie mit dem Kreditvertrag eine Sicherungszweckerklärung, die Sie unterschreiben müssen. In dieser Erklärung muss konkret formuliert werden, welcher Art die Sicherheit ist und es müssen Angaben zum Kredit und dessen Höhe gemacht werden. Zudem muss eine Kreditorennummer und selbstverständlich das Abschlussdatum angegeben sein. Achten Sie darauf, dass in der Zweckerklärung ausdrücklich steht, dass die Sicherheit nur für einen bestimmten Kredit gilt.

Haben Sie den Kredit zurückgezahlt, erlöschen das Kreditkonto und auch der Vertrag über die Sicherheit ohne weiteres Zutun. Soweit die Sicherheit noch einen hohen Wert hat, können Sie es dann ggf. für weitere Kredite verwenden – auch bei einer anderen Bank. Für den Fall, dass eine Sicherheit erneut verwendet werden soll, ist es notwendig, eine neue Zweckerklärung zu vereinbaren.

Praxis-Tipp: Vermeiden Sie weit gefasste Zweckerklärungen
Versuchen Sie unbedingt, weit gefasste Zweckerklärungen, etwa in der Form „Die Sicherheitsleistung A kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gegenüber der Firma X herangezogen werden“, zu vermeiden. In letzter Konsequenz bedeutet das für Sie, dass die Sicherheit so lange bei der Bank verbleiben wird, bis Sie Ihre Schulden vollständig zurückgezahlt haben, was im Zweifel lange dauern kann, wenn z. B. weitere Schulden hinzukommen. Eine Ausnahme gilt bei haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften (UG). Hier haftet der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer im Normalfall umfassend und ohne Begrenzung.

Schlagworte zum Thema:  Haftung, Kredit, Unternehmen