Kommentar

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt u. a. voraus, daß der Bewerber ein wirtschaftswissenschaftliches oder anderes Fachhochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung an einer Universität abgeschlossen hat ( § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG ). Die dreijährige Ausbildung an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Bochum mit dem Abschluß eines „Wirtschaftsdiplom-Betriebswirt (VWA)” ist jedoch kein Studium, das die Vorbildungsvoraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfüllt, weil die VWA weder eine staatliche noch eine staatlich anerkannte Hochschule ist.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 03.03.1998, VII R 88/97

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