Kommentar
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt u. a. voraus, daß der Bewerber ein wirtschaftswissenschaftliches oder anderes Fachhochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung an einer Universität abgeschlossen hat ( § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG ). Die dreijährige Ausbildung an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Bochum mit dem Abschluß eines „Wirtschaftsdiplom-Betriebswirt (VWA)” ist jedoch kein Studium, das die Vorbildungsvoraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfüllt, weil die VWA weder eine staatliche noch eine staatlich anerkannte Hochschule ist.
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