Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Handelsbilanz ohne Rücklage
  • Abweichende Steuerbilanzwerte
  • Keine umgekehrte Maßgeblichkeit

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Rücklage für Zuschüsse 0946 2988   Rücklage für Zuschüsse
Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) 2743 4975   Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)

So kontieren Sie richtig!

Investitionszuschüsse erhöhen den steuerlichen und handelsrechtlichen Gewinn. Steuerlich und auch handelsrechtlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auf die Gewinnerhöhung zu verzichten, wenn die Anschaffungskosten entsprechend gemindert werden. Erfolgt die Investition nicht im Zuschussjahr, kann der Unternehmer eine steuerfreie Rücklage bilden, die er auf das Konto "Rücklage für Zuschüsse" 0946/2988 (SKR 03/04) bucht. Ohne Bildung einer steuerfreien Rücklage wird der Zuschuss auf das Konto "Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)" 2743/4975 (SKR 03/04) bzw. gebucht.

 

Buchungssatz:

Bank

an Rücklage für Zuschüsse

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Öffentlicher Zuschuss für die Anschaffung einer Maschine – Steuerbilanzwerte

Eine GmbH erhielt im Jahr 01 einen öffentlichen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für die Anschaffung einer umweltfreundlichen Maschine mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren, deren Anschaffungskosten 42.000 EUR betragen. Die Anschaffung erfolgt erst im Januar 02. In ihrem Jahresabschluss 01 bildet die GmbH eine steuerfreie Rücklage von 6.000 EUR. Handelsrechtlich kann eine andere Wahl getroffen und auf eine derartige Bildung verzichtet werden. Wird die Handelsbilanz als E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt, muss sichergestellt werden, dass die steuerlich abweichenden Werte in die entsprechenden Kennziffern übernommen werden. Zur Unterscheidung sollte mit 2 Buchungskreisen gearbeitet werden.

Buchungsvorschlag: Zuschuss für die Steuerbilanz 01

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 6.000 0946/2988 Rücklage für Zuschüsse 6.000

Buchungsvorschlag: Kauf der Maschine in 02

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0210/0440 Maschinen 42.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 7.980 1200/1800 Bank 49.980

Buchungsvorschlag: Übertragung auf Anschaffungskosten in 02

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0946/2988 Rücklage für ­Zuschüsse 6.000 0210/0440 Maschinen 6.000

Damit werden die Anschaffungskosten der Maschine mit 36.000 EUR ausgewiesen. Von diesem Betrag ist auch die Abschreibung zu berechnen.

 
Praxis-Beispiel

Öffentlicher Zuschuss für Anschaffung einer Maschine – Ausweis in der Handelsbilanz

Eine GmbH erhielt im Jahr 01 einen öffentlichen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für die Anschaffung einer umweltfreundlichen Maschine mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren, deren Anschaffungskosten 42.000 EUR betragen. Die Anschaffung erfolgt erst im Januar 02. In ihrem Jahresabschluss 01 bildet die GmbH eine steuerfreie Rücklage von 6.000 EUR. Handelsrechtlich wird der Betrag als Gewinn erfasst. Wird die Handelsbilanz als E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt, muss sichergestellt werden, dass die steuerlich abweichenden Werte in die entsprechenden Kennziffern übernommen werden. Zur Unterscheidung sollte mit 2 Buchungskreisen gearbeitet werden.

Es liegt derselbe Sachverhalt vor mit dem Unterschied, dass nunmehr die abweichenden Auswirkungen auf die Handelsbilanz zu berücksichtigen sind. In der Handelsbilanz wird der Zuschuss von 6.000 EUR als Betriebseinnahme erfasst.

Buchungsvorschlag: Buchung des Zuschusses in der Handelsbilanz

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 6.000 2743/4975 Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) 6.000

Eine steuerfreie Rücklage (Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen) wird handelsrechtlich nicht gebildet. Somit kommt es zwangsläufig zu einem unterschiedlichen Bilanzansatz in Steuer-und Handelsbilanz. Der Unterschied beträgt 6.000 EUR.

Durch diesen unterschiedlichen Ausweis werden im Jahr 01 auch unterschiedlich hohe Gewinne ausgewiesen. Der Handelsbilanzgewinn liegt um 6.000 EUR höher. Die tatsächliche Steuerbelastung entspricht daher nicht dem Gewinn in der Handelsbilanz, sodass passive latente Steuern auszuweisen sind. Die latenten Steuern werden nach den Differenzen ermittelt, die sich aus den unterschiedlichen Bilanzansätzen in Handels- und Steuerbilanz ergeben. Die passiven latenten Steuern bzw. Steuerrückstellungen sind wie folgt zu ermitteln:

 
Bilanzposten Bilanzansatz
Steuerfreie Rücklage in der Steuerbilanz 6.000 EUR
Steuerfreie Rücklage in der Handelsbilanz 0 EUR
Differenz 6.000 EUR
Steuerliche Auswirkung bei einem Steuersatz von 30 % = 1.800 EUR

Buchungsvorschlag: Latente Steuern in der Handelsbilanz

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2250/7645 Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 1.800 0968/3065 Passive latente Steuern 1.800

Bei der Anschaffung der Maschine werden die...

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