Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Handelsbilanz ohne Rücklage
- Abweichende Steuerbilanzwerte
- Keine umgekehrte Maßgeblichkeit
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Rücklage für Zuschüsse | 0946 | 2988 | Rücklage für Zuschüsse | |
Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) | 2743 | 4975 | Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) |
So kontieren Sie richtig!
Investitionszuschüsse erhöhen den steuerlichen und handelsrechtlichen Gewinn. Steuerlich und auch handelsrechtlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auf die Gewinnerhöhung zu verzichten, wenn die Anschaffungskosten entsprechend gemindert werden. Erfolgt die Investition nicht im Zuschussjahr, kann der Unternehmer eine steuerfreie Rücklage bilden, die er auf das Konto "Rücklage für Zuschüsse" 0946/2988 (SKR 03/04) bucht. Ohne Bildung einer steuerfreien Rücklage wird der Zuschuss auf das Konto "Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)" 2743/4975 (SKR 03/04) bzw. gebucht.
Buchungssatz:
Bank |
an Rücklage für Zuschüsse |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Öffentlicher Zuschuss für die Anschaffung einer Maschine – Steuerbilanzwerte
Eine GmbH erhielt im Jahr 01 einen öffentlichen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für die Anschaffung einer umweltfreundlichen Maschine mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren, deren Anschaffungskosten 42.000 EUR betragen. Die Anschaffung erfolgt erst im Januar 02. In ihrem Jahresabschluss 01 bildet die GmbH eine steuerfreie Rücklage von 6.000 EUR. Handelsrechtlich kann eine andere Wahl getroffen und auf eine derartige Bildung verzichtet werden. Wird die Handelsbilanz als E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt, muss sichergestellt werden, dass die steuerlich abweichenden Werte in die entsprechenden Kennziffern übernommen werden. Zur Unterscheidung sollte mit 2 Buchungskreisen gearbeitet werden.
Buchungsvorschlag: Zuschuss für die Steuerbilanz 01
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1200/1800 | Bank | 6.000 | 0946/2988 | Rücklage für Zuschüsse | 6.000 |
Buchungsvorschlag: Kauf der Maschine in 02
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0210/0440 | Maschinen | 42.000 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 7.980 | 1200/1800 | Bank | 49.980 |
Buchungsvorschlag: Übertragung auf Anschaffungskosten in 02
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0946/2988 | Rücklage für Zuschüsse | 6.000 | 0210/0440 | Maschinen | 6.000 |
Damit werden die Anschaffungskosten der Maschine mit 36.000 EUR ausgewiesen. Von diesem Betrag ist auch die Abschreibung zu berechnen.
Öffentlicher Zuschuss für Anschaffung einer Maschine – Ausweis in der Handelsbilanz
Eine GmbH erhielt im Jahr 01 einen öffentlichen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für die Anschaffung einer umweltfreundlichen Maschine mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren, deren Anschaffungskosten 42.000 EUR betragen. Die Anschaffung erfolgt erst im Januar 02. In ihrem Jahresabschluss 01 bildet die GmbH eine steuerfreie Rücklage von 6.000 EUR. Handelsrechtlich wird der Betrag als Gewinn erfasst. Wird die Handelsbilanz als E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt, muss sichergestellt werden, dass die steuerlich abweichenden Werte in die entsprechenden Kennziffern übernommen werden. Zur Unterscheidung sollte mit 2 Buchungskreisen gearbeitet werden.
Es liegt derselbe Sachverhalt vor mit dem Unterschied, dass nunmehr die abweichenden Auswirkungen auf die Handelsbilanz zu berücksichtigen sind. In der Handelsbilanz wird der Zuschuss von 6.000 EUR als Betriebseinnahme erfasst.
Buchungsvorschlag: Buchung des Zuschusses in der Handelsbilanz
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1200/1800 | Bank | 6.000 | 2743/4975 | Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) | 6.000 |
Eine steuerfreie Rücklage (Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen) wird handelsrechtlich nicht gebildet. Somit kommt es zwangsläufig zu einem unterschiedlichen Bilanzansatz in Steuer-und Handelsbilanz. Der Unterschied beträgt 6.000 EUR.
Durch diesen unterschiedlichen Ausweis werden im Jahr 01 auch unterschiedlich hohe Gewinne ausgewiesen. Der Handelsbilanzgewinn liegt um 6.000 EUR höher. Die tatsächliche Steuerbelastung entspricht daher nicht dem Gewinn in der Handelsbilanz, sodass passive latente Steuern auszuweisen sind. Die latenten Steuern werden nach den Differenzen ermittelt, die sich aus den unterschiedlichen Bilanzansätzen in Handels- und Steuerbilanz ergeben. Die passiven latenten Steuern bzw. Steuerrückstellungen sind wie folgt zu ermitteln:
Bilanzposten | Bilanzansatz |
---|---|
Steuerfreie Rücklage in der Steuerbilanz | 6.000 EUR |
Steuerfreie Rücklage in der Handelsbilanz | 0 EUR |
Differenz | 6.000 EUR |
Steuerliche Auswirkung bei einem Steuersatz von 30 % = | 1.800 EUR |
Buchungsvorschlag: Latente Steuern in der Handelsbilanz
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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2250/7645 | Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern | 1.800 | 0968/3065 | Passive latente Steuern | 1.800 |
Bei der Anschaffung der Maschine werden die...
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