Kurzbeschreibung
Gibt Hinweise pro Einzelposition (bspw. Übernachtung Stellenbewerber, Verpflegungskosten Geschäftsführer) auf die Höhe des Vorsteuerabzugs und die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen.
Vorsteuerabzug bei Reisekosten
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Reisekosten | Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt? |
Voraussetzungen |
Übernachtungskosten Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaft | Ja, zu 100%. Übernachtungsanteil zu 7 % USt, ggf. Frühstücksanteil zu 19 % USt[1] |
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Übernachtungskosten Arbeitnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer | Ja, zu 100 % Übernachtungsanteil zu 7 % USt, ggf. Frühstücksanteil zu 19 % USt[2] |
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Übernachtungen Dritter im Interesse des Unternehmens (z.B. Kunden, Steuerberater, Stellenbewerber, Geschäftspartner) | Ja, zu 100 % Übernachtungsanteil zu 7 % USt, ggf. Frühstücksanteil zu 19 % USt[3] |
falls Hotelrechnung mit USt-Ausweis auf Unternehmer lautet und er die Unterkunft gebucht und bezahlt hat oder eine Kleinbetragsrechnung bis 250 EUR brutto vorliegt |
Verpflegungskosten Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaft | Ja, zu 100 % |
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Bewirtungskosten Unternehmer: Unternehmer lädt auf Geschäftsreise Geschäftsfreunde ein | Ja, zu 100 % |
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Verpflegungskosten Arbeitnehmer | Ja, zu 100 %, Weitergabe der Speisen und Getränke an Arbeitnehmer ist nicht als unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern |
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Verpflegungskosten Arbeitnehmer | Nein |
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Fahrtkosten Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften | Ja, in voller Höhe, aus Fahrkarten im ÖPNV (ab 2020 auch Bahnfernverkehr) und Taxifahrten (bis 50 km) nur zu 7 % USt, |
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Übernachtungskosten Arbeitnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer | Ja, in voller Höhe, aus Fahrkarten im ÖPNV (ab 2020 auch Bahnfernverkehr) und Taxifahrten (bis 50 km) nur zu 7 % USt |
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