Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Voraussetzungen
  • Dauer
  • Auflösung
  • Verzinsung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GUV-Position
Steuerfreie Rücklagen nach § 6 b EStG 0931 2981   Sonderposten mit Rücklagenanteil
Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG 2342 6922   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG 2727 4927   Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6 b Abs. 10 EStG 2728 4928   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Der Betrag der Rücklage wird unmittelbar auf das Konto "Steuerfreie Rücklagen nach § 6b EStG" 0931 (SKR 03) bzw. 2981 (SKR 04) gebucht.

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG" 2342 (SKR 03) bzw. 6922 (SKR 04).

Buchungssatz:

 
So buchen Sie richtig

Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG

an Steuerfreie Rücklagen nach § 6b EstG

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Grundstücksverkauf – Zuführung zur Rücklage nach § 6b EStG

Bauunternehmer Hans Groß hatte vor 5 Jahren ein Betriebsgrundstück für 200.000 EUR erworben. Hierauf wollte Hans Groß eine Betonmischanlage bauen lassen. Von diesem Vorhaben hat er allerdings Abstand genommen. Als sich in 08 eine günstige Gelegenheit ergab, verkaufte er das Grundstück für 350.000 EUR. Bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses 08 überlegt er, welche Möglichkeiten es gibt, den erzielten Veräußerungsgewinn von 150.000 EUR nicht zu versteuern.

Lösung:

Wenn Hans Groß die Besteuerung des Veräußerungsgewinns von 150.000 EUR legal vermeiden will, kann er den Veräußerungsgewinn einer Rücklage nach § 6b EStG (Reinvestitionsrücklage) zuführen. Allerdings muss er die Rücklage nach 4 Jahren Gewinn erhöhend auflösen, wenn er innerhalb dieses Zeitraums kein neues Grundstück oder Gebäude erwirbt. Über diese Konsequenz muss sich Hans Groß im Klaren sein. Nach langem Abwägen entschließt er sich für die Bildung einer Rücklage.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2342/6922 Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG 150.000 0931/2981 Steuerfreie Rücklage nach § 6 b EStG 150.000

3 Für welche Verkäufe eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet werden darf und die Übertragungsmöglichkeiten

Es darf nicht für jeden Veräußerungsgewinn eine Rücklage gebildet werden. Außerdem darf die Rücklage auch nicht auf jedes beliebige Wirtschaftsgut übertragen werden. Nach § 6b EStG stehen folgende Übertragungsmöglichkeiten zur Verfügung.

4 Diese Übertragungsmöglichkeiten bestehen

 
Veräußerungsgewinne können übertragen werden auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
Gewinn aus der Veräußerung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern Grund und Boden Aufwuchs auf Grund und Boden mit dazugehörigem Grund und Boden bei Zugehörigkeit zu land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen Gebäuden und Aufwand für Erweiterung, Ausbau und Umbau der Gebäude Anteilen an Kapitalgesellschaften
Grund und Boden Nein 100 % Nein 100 % Nein
Aufwuchs auf Grund und Boden mit dazugehörigem Grund und Boden bei Zugehörigkeit zu land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen Nein 100 % 100 % 100 % Nein
Gebäuden Nein 100 % 100 % 100 % Nein
Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Einzelunternehmen und Personengesellschaften Bis zu
500.000 EUR
Nein Nein Bis zu 500.000 EUR Bis zu 500.000 EUR

Tab. 1: Übertragungsmöglichkeiten für Veräußerungsgewinne

Zeitpunkt der Übertragung

Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem der Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts des anderen Betriebs vorgenommen wird.[1]

5 Veräußerungsgewinn, Rücklagenhöhe, auf welche Wirtschaftsgüter übertragen wird

5.1 So wird der Veräußerungsgewinn berechnet

Den Veräußerungsgewinn können Sie wie folgt ermitteln:

 
  Veräußerungspreis
./. Veräußerungskosten
./. Buchwert des veräußerten Wirtschaftsguts
= Veräußerungsgewinn

Als Voraussetzung für die Übertragung oder Bildung der Rücklage müssen die Veräußerungsgewinne durch den Verkauf bestimmter Anlagegüter entstanden sein.

Außerdem muss das veräußerte Wirtschaftsgut mindestens 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört haben. Die Frist verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn die Veräußerung der Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- oder Erschließungsmaßnahmen dient.

5.2 Höhe der Rücklage

Veräußerungsgewinne, die durch den Verkauf von Grund und Boden, von Aufwuchs auf Grund und Boden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder von Gebäuden erzielet werden, können in vollem Umfang übertragen oder in die Rücklage eingestellt werden.

5.3 Auf welche Wirtschaftsgüter übertragen werden darf

Begünstigt ist nur der Veräußerungsgewinn, wenn er auf bestimmte Wirtschaftsgüter übertragen wird.

Der Abzug ist nur zulässig bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von

  • Grund und Boden, wenn der Gewinn...

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