Zusammenfassung

 
Begriff

Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bestehen Offenlegungspflichten, auch Publizitätspflichten genannt. Die gesetzlichen Vertreter dieser Gesellschaften sind verpflichtet, die Jahresabschlüsse mit den Anhängen zur Veröffentlichung einzureichen.

Durch diese Regelung haben interessierte Personen wie Geschäftspartner, Banken, Angestellte oder Anteilseigner die Möglichkeit, sich über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen zu den Offenlegungspflichten finden sich insbesondere in den §§ 325 ff. HGB; § 161 AktG; § 266 HGB.

1 Offenlegungspflicht im Handels- und Steuerrecht

1.1 Handelsrecht: Offenlegung

Nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) sind bestimmte Kaufleute verpflichtet, ihre Unternehmenswerte und -ergebnisse in einem elektronischen Register zu veröffentlichen.[1]

 
Achtung

Unterlagen sind dem Unternehmensregister zu übermitteln

Ab dem Geschäftsjahr 2022 sind die Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte dem Unternehmensregister (nicht mehr dem Bundesanzeiger) zu übermitteln. Das Unternehmensregister wird beim Bundesanzeiger Verlag geführt. Hier werden dann – wie bisher – die Abschlüsse auf Vollzähligkeit und Fristeinhaltung geprüft[2]

Zur Vereinheitlichung soll dies auch für das Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister gelten.

[2] § 329 HGB, s. Abschn. 9.

1.2 Steuerrecht: Offenlegung

Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns ist der Betriebsvermögensvergleich.[1] Bei Kaufleuten ist das Betriebsvermögen anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.[2] Soweit keine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt wird, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen.[3]

Das Steuerrecht kennt keine Offenlegungspflicht bzw. Publizitätspflicht der Steuerbilanzen. Für eine derartige Pflicht müsste § 30 der Abgabenordnung (Steuergeheimnis) geändert werden. Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen müssen nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz (Taxonomie) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.[4]

2 Zusammenhang zwischen Offenlegung und Haftungsbeschränkung

Sinn und Zweck der Publizität/Offenlegung bzw. Veröffentlichung der Unternehmensrechnungslegung ist es, alle Interessierten (Geschäftspartner, Gläubiger, Gesellschafter, Arbeitnehmer, Anteilseigner) in die Lage zu versetzen, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verschaffen. Das ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften erforderlich. Diese haften den Gläubigern gegenüber grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Die Pflicht zur Offenlegung ist hier die Kehrseite der Haftungsbeschränkung und liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Eine Pflicht zur Offenlegung ergibt sich nicht nur aus der Größenklasse, sondern auch aus dem Geschäftsgegenstand (z. B. bei Banken und Versicherungsunternehmen).

3 Befreiung von der Offenlegung für kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, werden vom Bilanzierungsaufwand entlastet. Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, sind von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Dieser Unternehmerkreis muss lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.[1]

Einzelkaufleute, deren nachfolgende Umsätze und Gewinne an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten, sind von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit.

 
Umsatz Gewinn
600.000 EUR 60.000 EUR

Tab. 1: Grenzen der Buchführungspflicht

Im Wachstumschancengesetz war vorgesehen, diese Werte zu erhöhen auf 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Gewinn.[2]

Ob diese Grenzen ab 2024 oder eventuell rückwirkend erhöht werden, muss durch ein neues Gesetzgebungsverfahren bestimmt werden.

4 Kapitalgesellschaften werden in Größenklassen eingeteilt

4.1 Größenklassen für Kapitalgesellschaften werden angehoben

Aufgrund der stark gestiegenen Inflation in 2021 und 2022 hat die Europäische Union neue Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften veröffentlicht.

 
Wichtig

Anhebung der Größenklassen muss in nationales Recht umgesetzt werden

Eine Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 24.12.2024 erfolgen. In Deutschland erfolgte sie bisher noch nicht.

Die neuen Größenkriterien gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Zudem haben die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die neuen Größenkriterien auch schon rückwirkend für das Jahr 2023 anzuwenden. Ob der deutsche Gesetzgeber von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, steht noch nicht fest.

4.2 Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaften

 
Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften[1] Aktuell Vorgesehen
Bilanzsumme 350.000 EUR 450.000 EUR
Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag 700.000 EUR 900.000 EUR
beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 10 10

Tab. 2: Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapital...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Basic. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge