Kurzbeschreibung

Um die Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nutzen zu können, muss nachgewiesen werden, dass der Liefergegenstand in einen anderen Mitgliedstaat gelangt ist. Dieser Belegnachweis kann durch die sog. Gelangensbestätigung erbracht werden. Die Finanzverwaltung hat hierfür Muster in verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Nachfolgend ist das Muster in deutscher Sprache wiedergegeben (Anlage 1 zu Abschn. 6a.4 UStAE).

Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat (Gelangensbestätigung)

 
 
 
(Name und Anschrift des Abnehmers der innergemeinschaftlichen Lieferung, ggf. E-Mail-Adresse)
 
 
Hiermit bestätige ich als Abnehmer, dass ich folgenden Gegenstand1) / dass folgender Gegenstand1) einer innergemeinschaftlichen Lieferung
 
 
 
(Menge des Gegenstands der Lieferung)
 
 
 
(handelsübliche Bezeichnung, bei Fahrzeugen zusätzlich die Fahrzeug-Identifikationsnummer)
 
 
im
 
 
 
(Monat und Jahr des Erhalts des Liefergegenstands im Mitgliedstaat, in den der Liefergegenstand gelangt ist, wenn der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand befördert oder versendet hat oder wenn der Abnehmer den Liefergegenstand versendet hat)
 
 
 
(Monat und Jahr des Endes der Beförderung, wenn der Abnehmer den Liefergegenstand selbst befördert hat)
 
 
in / nach1)
 
 
 
(Mitgliedstaat und Ort, wohin der Liefergegenstand im Rahmen einer Beförderung oder Versendung gelangt ist)
 
 
erhalten habe / gelangt ist1).
 
 
 
(Datum der Ausstellung der Bestätigung)
 
 
 
(Unterschrift des Abnehmers oder seines Vertretungsberechtigten sowie Name des Unterzeichnenden in Druckschrift)

1) Nichtzutreffendes streichen.

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