DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank [1],

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses [2],

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren [3],

in Erwägung nachstehender Gründe:

 

(1) Die Schaffung eines integrierten Markts für elektronische Zahlungen in Euro ohne Unterscheidung zwischen Inlandszahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen ist Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts. Zu diesem Zweck sollen durch den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (im Folgenden "SEPA" für "single euro payment area") gemeinsame unionsweite Zahlungsdienste entwickelt werden, die die derzeitigen inländischen Zahlungsdienste ersetzen. SEPA soll den Bürgern und Unternehmen der Union durch Einführung offener, gemeinsamer Zahlungsstandards, -regeln und -praktiken und durch eine integrierte Zahlungsverarbeitung sichere, nutzerfreundliche und zuverlässige Euro-Zahlungsdienste zu konkurrenzfähigen Preisen bieten. Dies sollte unabhängig vom Standort in der Union für inländische und grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen unter den gleichen grundlegenden Bedingungen, Rechten und Pflichten gelten. Die Vollendung des SEPA sollte so erfolgen, dass der Zugang für Markteinsteiger und die Entwicklung neuer Produkte erleichtert sowie günstige Bedingungen für mehr Wettbewerb bei den Zahlungsdiensten und die ungehinderte Entwicklung und schnelle, unionsweite Anwendung von Innovationen im Bereich der Zahlungsdienste geschaffen werden. Somit dürften bessere Skaleneffekte, gesteigerte Betriebseffizienz und verstärkter Wettbewerb einen generellen Preissenkungsdruck bei elektronischen Zahlungsdiensten in Euro auslösen, da diese unter den gegebenen Voraussetzungen eine optimale Lösung bieten. Dies wird sich insbesondere in Mitgliedstaaten, in denen Zahlungen im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten relativ teuer sind, deutlich bemerkbar machen. Deshalb dürfte der Übergang zu SEPA für die Zahlungsdienstnutzer im Allgemeinen und die Verbraucher im Besonderen insgesamt keine Preiserhöhungen bewirken. Ist indes der Zahlungsdienstnutzer ein Verbraucher, sollte der Grundsatz, keine höheren Entgelte zu erheben, gefördert werden. Die Kommission wird die Preisentwicklungen im Zahlungssektor weiterhin überwachen und sollte diesbezüglich eine jährliche Analyse vorlegen.

 

(2) Der Erfolg des SEPA ist aus wirtschaftlicher und politischer Sicht sehr wichtig. SEPA steht voll in Einklang mit der Strategie Europa 2020 und deren Ziel einer intelligenteren Wirtschaft, in der Wohlstand durch Innovation und eine effizientere Nutzung der verfügbaren Ressourcen geschaffen wird. Das Europäische Parlament hat in seinen Entschließungen über die Umsetzung des SEPA vom 12. März 2009 [4] und 10. März 2010[5] genauso wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 2. Dezember 2009 die Bedeutung einer schnellen Umstellung auf SEPA unterstrichen.

 

(3) Die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt [6] bietet eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Schaffung eines Zahlungsverkehrsbinnenmarkts, für den SEPA ein grundlegendes Element ist.

 

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft [7] sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung des SEPA vor, wie z. B. die Erweiterung des Grundsatzes der Gleichheit der Entgelte auf grenzüberschreitende Lastschriften und die Erreichbarkeit für Lastschriften.

 

(5) Die Selbstregulierung des europäischen Bankensektors im Rahmen der SEPA-Initiative hat sich nicht als ausreichend erwiesen, um sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite eine konzertierte Umstellung auf unionsweite Verfahren für Überweisungen und Lastschriften voranzubringen. So wurden insbesondere Verbraucher- und sonstige Nutzerinteressen nicht ausreichend und transparent berücksichtigt. Alle relevanten Akteure sollten sich Gehör verschaffen können. Zudem unterlag dieser Prozess der Selbstregulierung keinen angemessenen Steuerungsmechanismen, was zum Teil die schleppende Akzeptanz auf Nachfrageseite erklären könnte. Die jüngst erfolgte Einrichtung des SEPA-Rates stellt zwar für die Steuerung des SEPA-Projekts eine erhebliche Verbesserung dar, grundsätzlich und der Form nach verbleibt die Steuerung jedoch nach wie vor weitgehend beim Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (im Folgenden "EPC" für "European Payments Council"). Die Kommission sollte daher bis Ende 2012 die Verwaltungsvereinbarungen des gesamten SEPA-Projekts überprüfen und erforderlichenfalls einen Vorschlag unterbreiten. Bei dieser Überprüfung sollte unter anderem die Zusammensetzung des EPC, die ...

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