Kommentar

Ändert das Finanzamt während eines finanzgerichtlichen Verfahrens den angefochtenen Steuerbescheid, kann der Steuerzahler den Änderungsbescheid entweder akzeptieren oder aber ihn zum Gegenstand des Klageverfahrens machen ( Klage ). Der Antrag , den Bescheid zum Gegenstand des Klageverfahrens zu machen, muß innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ( Verwaltungsakt )beim Finanzgericht gestellt werden ( § 68 Satz 3 FGO ). Problematisch ist, wenn der Steuerzahler diese Frist versäumt, weil ihn das Finanzamt in dem Änderungsbescheid nicht auf die Möglichkeit und die Frist hingewiesen hat. Der BFH hat nunmehr zugunsten der Steuerzahler entschieden, daß in einem solchen Fall ähnlich wie beim Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung die Antragsfrist 1 Jahr beträgt.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 24.01.1995, IX R 22/94

Anmerkung

Anmerkung: Diese Rechtslage gilt zugunsten des Steuerzahlers selbst dann, wenn das Finanzgericht den Steuerzahler auffordert, zu erklären, ob der geänderte Bescheid zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden soll, ohne ihn auf die an sich geltende Monatsfrist hinzuweisen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Basic. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge