Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Repräsentation
  • Freigrenze
  • Aufzeichnungspflichten

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Sonstige Raumkosten 4280 6345   sonstige betriebliche Aufwendungen
Geschenke abzugsfähig ohne § 37 b EStG 4630 6610   sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Kosten für Blumen zur Dekoration des Büros werden auf das Konto "Sonstige Raumkosten" 4280 (SKR 03) bzw. 6345 (SKR 04) gebucht.

 

Buchungssatz:

Sonstige Raumkosten

an Kasse

Soweit ein Unternehmer einem Geschäftsfreund Blumen schenkt, werden die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG" 4630 (SKR 03) bzw. 6610 (SKR 04) gebucht.

 

Buchungssatz:

Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG

an Kasse

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Blumenausstattung für das Büro

Unternehmer Hans Groß lässt seine Büroräume und diejenigen seiner Mitarbeiter von der Gärtnerei Meier (Kreditorenkonto 87954) mit Blumen ausstatten. Firma Meier stellt hierfür 535 EUR in Rechnung. Der Mehrwertsteuersatz auf Blumen beträgt grundsätzlich 7 %.[1] Die Buchung kann daher mit dem Mehrwertsteuerschlüssel 8 vorweg erfolgen.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
804280/806345 Sonstige Raumkosten 535 87954/87954 Meier 535

3 Aufwendungen für Blumen zur Dekoration der Geschäftsräume sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig

Egal wie teuer die Blumen sind, die in Geschäftsräume gestellt werden, die Aufwendungen sind zu 100 % Betriebsausgaben. Die ansonsten für Repräsentationsaufwendungen oder für Geschenke geltende Freigrenze braucht hierfür nicht beachtet zu werden.

4 Bei Repräsentationsaufwendungen und Geschenken an Geschäftsfreunde gilt eine Freigrenze

Diese beträgt 35 EUR. Die Freigrenze muss unbedingt beachtet werden. Denn wenn die Kosten für einen Blumenstrauß für einen Geschäftsfreund auch nur 1 Cent diese Grenze überschreiten, sind sie keine Betriebsausgaben, auch die 35 EUR nicht.[1]

 
Praxis-Tipp

Kränze dürfen zu 100 % als Betriebsausgaben gebucht werden

Nicht als Geschenke oder Repräsentationsaufwendungen in diesem Sinne gelten Aufwendungen für Blumen und Kränze anlässlich von Beerdigungen. Derartige Aufwendungen können zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Freigrenze von 35 EUR gilt insoweit nicht.

5 Bei Blumenpräsenten gelten bestimmte Voraussetzungen

Das Blumenpräsent an Geschäftspartner muss betrieblich bzw. beruflich veranlasst sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Geschäftspartner Geburtstag hat oder ein ähnliches Ereignis begeht. Ist der Anlass des Blumengeschenks dagegen privat veranlasst, etwa ein Blumenstrauß für die Ehefrau, zählt es zu den steuerlich nicht zu berücksichtigenden Kosten der Lebenshaltung.

Die Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Veranlassung richtet sich u. a. danach, wer den Blumenstrauß erhalten hat. Erhält ein Geschäftsfreund einen Blumenstrauß, liegt i. d. R. eine betriebliche Veranlassung vor, da Zweck des Präsents meist die Anbahnung oder Vertiefung einer Geschäftsbeziehung ist.

 
Praxis-Beispiel

Blumenstrauß an Kunden

Einer der Hauptabnehmer des Lieferanten Hans Groß wird 50 Jahre alt. Aus diesem Anlass schickt ihm Hans Groß einen Blumenstrauß. Hier liegt ein betrieblicher Anlass vor, da Hans Groß seinen Abnehmer weiter an sein Unternehmen binden möchte, ihn also "bei der Stange halten will".

Daher muss die Freigrenze von 35 EUR pro beschenkter Person und Jahr beachtet werden. Dabei kommt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern der Nettobetrag zum Ansatz und für umsatzsteuerbefreite Unternehmer gilt der Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer. Von der Umsatzsteuer befreit sind z. B. Ärzte, soweit sie keine umsatzsteuerlichen Leistungen wie Laborleistungen erbringen.

 
Praxis-Beispiel

Ansatz des Nettobetrags

Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer Hans Groß schickt einem Kunden anlässlich seiner Goldenen Hochzeit einen Blumenstrauß, der 31,78 EUR gekostet hat. Da in dem Betrag von 31,78 EUR Vorsteuer i. H. v. 2,08 EUR enthalten ist, ist der Betrag von 35 EUR nicht überschritten.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4630/6610 Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG 29,70      
1571/1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % 2,08 1000/1600 Kasse 31,78
 
Praxis-Beispiel

Ansatz des Bruttobetrags

Hans Groß erbringt als selbstständiger Zahnarzt umsatzsteuerfreie Leistungen. Er arbeitet mit dem Dentallabor von Wolfgang Müller zusammen. Zu dessen 60. Geburtstag sendet ihm Hans Groß einen Blumenstrauß für 41,65 EUR. Da Hans Groß kein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer ist, wurde die 35-EUR-Grenze überschritten. Ein Betriebsausgabenabzug kommt nicht in Betracht. Im Beispielfall hätte der Blumenstrauß nur 35 EUR brutto kosten dürfen.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4635/6620 Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG 41,65 1000/1600 Kasse 41,65
 
Hinweis

Hinzurechnung von nicht abziehbaren Betriebsausgaben

Die auf das Konto 4635/6620 gebuchten, nicht abziehbaren Betriebsausgaben werden außerhalb der Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung dem Gewinn wiede...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Basic. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge