Zusammenfassung

 
Überblick

Wesentlicher Teil im Besteuerungsverfahren von Betrieben ist nicht nur die Steuererklärung, sondern auch deren Überprüfung durch die Außenprüfung (=Betriebsprüfung) des Finanzamts. Welche Vorgehensweisen hier im Allgemeinen und im Besonderen zur Anwendung kommen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§§ 146, 147, 193 AO; BMF, Schreiben v. 14.11.2014, IV A 4 – S 0316/13/10003[1] (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

[1] BStBl 2014 I S. 1450.

1 Allgemeine Fragen der Prüfungstechnik

1.1 Auftrag der Betriebsprüfung

Während bei Arbeitnehmern die Steuerzahlung weitgehend von fremden Dritten (=Arbeitgebern) im Rahmen des Lohnsteuerabzugs vorgenommen wird, werden die Bemessungsgrundlagen für die Steuerentrichtung von den Unternehmen von diesen selbst berechnet und erklärt. Aufgabe der Außenprüfung ist es, hier einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Erhebungsformen zu schaffen.

Ziel ist die periodengerechte Besteuerung. Dazu gilt es

  • den Gewinn mithilfe der Bilanzposten bzw. Betriebseinnahmen und -ausgaben Jahr für Jahr genau festzustellen,
  • die Höhe des betrieblichen Kapitals zu ermitteln,
  • Betriebs- und Privatbereich voneinander abzugrenzen,
  • Umsätze und Vorsteuern zu berechnen und
  • sonstige steuerrelevante Vorgänge (z. B. Schenkungen) zu erkennen und steuerlich auszuwerten.

1.2 Prüfungstechniken

Um dieses Ziel zu erreichen, stehen den Steuerprüfern eine Vielzahl von Prüfungstechniken zur Verfügung, die in drei Kategorien eingeteilt werden können:

  • Klassische Prüfungstechniken,
  • neue Prüfungstechniken (EDV) und
  • Prüfung von Branchenbesonderheiten.

Je nach betrieblichen Gegebenheiten wird der Betriebsprüfer aus den nachfolgend genannten Prüffeldern einzelne herausgreifen und schwerpunktmäßig abprüfen.

1.2.1 Klassische Prüfungstechniken

Hier geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben.

Prüffelder Buchführung

 
Thema Prüffeld
Bilanz  
Anlagen

Investitionsabzugsbetrag,Bildung und Übertrag von 6b-Rücklagen,

Investitionszulagen.
Immaterielle Wirtschaftsgüter Bilanzierung und Abschreibung von Homepage, Domain, Software, Kundenstamm, steuerliches Bilanzierungsverbot für selbst erstellte immaterielle WG.
Unbewegliche Sachanlagen

Bilanzierung von "Ehegattengrundstücken", Drittaufwand, Arbeitszimmern, Wohnungen, notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen, Anschaffungsnahe Aufwendungen,

Abgrenzung von Grund und Boden – Gebäude – Außenanlagen.
Bewegliche Sachanlagen Bilanzierung und Abschreibung von Maschinen und Anlagen sowie insb. privatgenutzten PKWs.
Finanzanlagen Notwendiges Betriebsvermögen?
Vorräte, Waren

Erfassung von Außenlagern, Kommissionslagern, Warenbewertung (Skonti, Rabatte, Verbrauchsfolgen Lifo etc.),

Bewerten von halbfertigen und fertigen Produkten.
Forderungen Delkredere, Forderungsausfälle.
Finanzkonten

Abstimmung von Banksalden,

Kassenbücher, Tagessummenbonds, Aufzeichnungen elektronischer Kassen, Verprobungen.
Aktive Rechnungsabgrenzung Jahresübergreifende Zahlungen an Versicherungen, von Beiträgen und Wechselzinsen.
Rückstellungen, Verbindlichkeiten Prüfen der Höhe dem Grunde nach, Abzinsung bei unverzinsten Passiva mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
GuV  
Aufwandsposten Durchsicht nach aktivierungspflichtigen Positionen bzw. privat veranlassten Aufwendungen.
Löhne Prüfung von Arbeitsverhältnissen mit nahestehenden Personen (z. B. Ehegatten, Kinder, etc.).
Wareneinkauf, Erlöse Verprobung des Rohaufschlages
Privatkonto  
Geldverkehrsrechnung Konnte der Lebensunterhalt mit den gebuchten Entnahmen und sonstigen Geldzuflüssen gedeckt werden?
Private Aufwendungen
  • Wurden alle privaten Nutzungen (z. B. Kfz-Nutzung, Strom, Wasser, Heizung, Wohnung) korrekt erfasst?
  • Wurden Anlagenabgänge privat entnommen?
  • Sind Aufwandsposten privat veranlasst?

Tabelle: Prüffeld Buchführung

Neben der Buchführung bzw. Einnahmenüberschussrechnung gilt es noch diverse gesetzliche Normen zu beachten:

Prüfungsansätze Einzelsteuergesetze

 
Thema Prüffeld
Einkommensteuer
  • Wurden alle nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben richtig verbucht und dem Gewinn außerbilanziell wieder hinzugerechnet?
  • Führten handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte zu steuerlichen Aktivierungspflichten bzw. Passivierungsverboten?
  • Liegt ein Fall der Verlustabzugsbeschränkung nach 15a EStG vor?
Körperschaftsteuer
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen,
  • Steuerfreistellung bei erhaltenen Ausschüttungen,
  • Abzugsverbot von Beteiligungsverlusten,
  • Kapitalertragsteuer.
Gewerbesteuer
  • Abgleich des steuerlichen Gewinns ESt/KSt mit dem erklärten Gewinn aus Gewerbebetrieb,
  • Hinzurechnungen,
  • Kürzungen.
Umsatzsteuer
  • Steuerfreie Umsätze (EU, Drittland),
  • Ermäßigt besteuerte Umsätze,
  • Leistungsempfänger als Steuerschuldner (13b-Fälle),
  • Vorsteuerabzug, EUSt, Zölle,
  • Vorsteuerberichtigung nach Nutzungswechsel.

Tabelle: Prüfungsansätze Einzelsteuergesetze

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