Unternehmer Hans Hermann lädt sich über einen App Store (mit Sitz in Luxemburg) für seine betrieblichen Zwecke eine App auf seinen PC herunter. Der Download erfolgte über den Amazon App Store. Um den Kauf abwickeln zu können, hat Unternehmer Hans Hermann die Daten seiner Kreditkarte angegeben. Er erhält eine Online-Rechnung über 35,70 EUR. In dieser Rechnung ist die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen (auch nicht der Steuersatz). Ein Hinweis darauf, ob ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft erfolgt, weil der Abnehmer ein Unternehmer ist, fehlt ebenfalls.

Buchung der Sofortabschreibung

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4855/6260 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 35,70 1730/3610 Kreditkartenabrechnung 35,70

Buchung bei Abrechnung durch das Kreditkartenunternehmen

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1730/3610 Kreditkartenabrechnung 35,70 1200/1800 Bank 35,70

Unternehmer Hans Hermann kann zwar die Kosten als Betriebsausgaben abziehen. Ein Vorsteuerabzug ist jedoch nicht möglich, weil er von Amazon keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erhalten hat.

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