Tz. 181

Nach IAS 18 ist die Angabe der angewandten Rechnungslegungsmethoden zur Erfassung von Umsatzerlösen inkl. der Methoden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei Dienstleistungsgeschäften erforderlich (IAS 18.35(a)). Ferner ist der Anteil an den Umsatzerlösen jeder wesentlichen Kategorie anzugeben, wie der Anteil aus Kaufverträgen, Dienstleistungsgeschäften, Zinsen, Nutzungsentgelten und Dividenden (IAS 18.35(b)). Wurden Tauschgeschäfte durchgeführt ist auch deren Anteil bei den einzelnen Umsatzkategorien anzugeben (IAS 18.35(c)).

 

Tz. 182

Bezogen auf Fertigungsaufträge sind die in der Periode erfassten Umsatzerlöse sowie die Methoden zu deren Ermittlung und zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads anzugeben (IAS 11.39). Darüber hinaus ist die Summe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Kosten und Gewinne sowie die jeweiligen Beträge erhaltener Anzahlungen und von Einbehalten anzugeben (IAS 11.40). Einbehalte sind Beträge für noch nicht fällige Teilabrechnungen, da entweder die im Auftrag festgelegten Bedingungen noch nicht erfüllt oder Fehlerbehebungen noch nicht erfolgt sind (IAS 11.41). Schließlich ist die Summe aller Aufträge mit positiven und mit negativen Saldo anzugeben (IAS 11.42).

 

Tz. 183

Ferner sind nach SIC 29 ausführliche Angaben zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen seitens des Betreibers erforderlich, und zwar (SIC-29.6)

  • eine Beschreibung der Vereinbarung unter Angabe der wesentlichen Bestimmungen, die den Betrag, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens künftiger Cashflows beeinflussen können,
  • Art und Umfang von Rechten und Pflichten aus der Vereinbarung bezogen auf Vermögenswerte und Verpflichtungen inkl. vorliegender Optionen,
  • Veränderungen der Vereinbarung während der Laufzeit der Konzession sowie
  • die Klassifikation der Vereinbarung.

Darüber hinaus sind die Umsätze sowie die Gewinne oder Verluste des Berichtszeitraums für die Erbringung von Bauleistungen anzugeben (SIC 29.6A). Vergleichbare Angaben sind zur Erfüllung der Informationsfunktion auch bei anderen Mehrkomponentengeschäften zu tätigen.

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