Tz. 5

Seit die internationale Rechnungslegung an Bedeutung in Deutschland gewonnen hat, wird diskutiert, ob eine Teilgewinnrealisierung bei Auftragsfertigung mit dem HGB vereinbar ist. Da durch BilMoG keine neuen Vorschriften hierzu eingeführt wurden und in der Gesetzesbegründung explizit betont wird, dass für eine Teilgewinnrealisierung bei Fertigungsaufträgen kein Raum in der handelsbilanziellen Rechnungslegung besteht[4], wird eine Teilgewinnrealisierung mittlerweile vorwiegend abgelehnt.[5] Zwar wurde das Realisationsprinzip durch BilMoG z. B. mit Änderung bzw. Einführung der §§ 254 (Bewertungseinheiten) und 256a (Währungsumrechnung) HGB aufgeweicht, jedoch beziehen sich die Ausnahmen nicht auf die Erfassung von Umsatzerlösen. Durch BilRUG kam es ebenfalls nicht zu einer Änderung des Realisationsprinzips hinsichtlich der Erfassung von Umsatzerlösen.

Änderungen bei der Abgrenzung von Umsatzerlösen haben sich durch die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU mit BilRUG 2015 ergeben. Es ist nun nicht mehr erforderlich, dass Umsätze durch typische Transaktionen im Rahmen der für die Kapitalgesellschaft gewöhnlichen Geschäftstätigkeit generiert werden, die entsprechenden Passagen des vorangegangenen § 277 Abs. 1 HGB wurden gestrichen. Dadurch kommt es zu einer weiteren Auslegung von Umsatzerlösen. Viele Sachverhalte, die bisher unter die sonstigen betrieblichen Erträge fielen, sind nun unter den Umsatzerlösen zu erfassen.[6]

[4] Vgl. BT-Drucks. 16/10067, 38.
[5] Vgl. Winkeljohann/Büssow, in: BeckBilKo, § 252 HGB Rn. 44; Hoffmann/Lüdenbach, HGB, § 252 HGB Rn. 123 ff.; Wüstemann/Wüstemann, Das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, in: Baumhoff/Dücker/Köhler (Hrsg.), Besteuerung, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Festschrift für Professor Dr. Norbert Krawitz, Wiesbaden 2010, 751 (771 f.).
[6] A. A. sind Lüdenbach/Freiberg, die keine Änderungen bei der Abgrenzung von Umsatzerlösen zu sonstigen betrieblichen Erträgen durch BilRUG sehen vgl. Lüdenbach/Freiberg, StuB 2016, 47 (48).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge