Rz. 184

 
  HGB IFRS 15
Abgrenzung der Umsatzerlöse Erlöse aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Produkten oder aus der Erbringung von Dienstleistungen, kein Bezug zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Erlöse aus Kundenverträgen über die Lieferung von Gütern oder das Erbringen von Dienstleistungen, die Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens sind
Verkauf von Anlage-/langfristigem Vermögen Keine Umsatzerlöse: Ausnahme duale Geschäftsmodelle Keine Umsatzerlöse: Ausnahme duale Geschäftsmodelle
Vermietung und Verpachtung von Anlage-/langfristigem Vermögen Nur wenn Vermietung und Verpachtung dem Geschäftsmodel entspricht (z.B. Immobilien- und Leasinggesellschaften) Keine Umsatzerlöse, sondern Erlöse aus Leasingverhältnissen
Passive Erlöse (z.B. Währungsgewinne, Erlöse aus Rückstellungsauflösung) Keine Umsatzerlöse Keine Umsatzerlöse
Nebenerlöse aus der Verwertung des Umlaufvermögens Umsatzerlöse Umsatzerlöse
Nebenleistungen Umsatzerlöse Keine Umsatzerlöse
Untervermietung nicht aktivierter Sachanlagen Umsatzerlöse Keine Umsatzerlöse
Bewertung der Umsatzerlöse Vereinbartes Entgelt unter Abzug von Erlösschmälerungen und mit dem Umsatz direkt verbundener Steuern Erwartete Gegenleistung für die Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtung (Erlösschmälerungen und mit dem Umsatz direkt verbundene Steuern mindern den Erwartungswert)
Abweichung von Zahlungszeitpunkt und Leistungserfüllung Einräumung unüblich langer Zahlungsziele gegen kein oder geringes Entgelt sind Erlösschmälerungen, Verlagerung von Erlösen aus dem Betriebs- ins Finanzergebnis Signifikante Finanzierungskomponenten sind aus dem Umsatz rauszurechnen und im Finanzergebnis zu erfassen, Zahlungszeitpunkt kann auch vor (!) der Leistungserfüllung liegen
Umsatzrealisierung allgemein Erfassung von Umsätzen nach dem Realisationsprinzip, d.h. bei Leistungserfüllung

Umsatzrealisierung nach einem 5-Stufen-Konzept:

  • 1. Stufe: Identifikation von Kundenverträgen (Umsatzabgrenzung)
  • 2. Stufe: Identifikation der vertraglichen Leistungsverpflichtung
  • 3. Stufe: Bestimmung des Transaktionspreises (Umsatzbewertung)
  • 4. Stufe: Aufteilung des Transaktionspreises auf die vertraglichen Leistungsverpflichtungen
  • 5. Stufe: Erfassung des Umsatzes bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen.
Umsatzrealisierung bei Kaufverträgen Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums Übertragung der Kontrolle über den Vermögenswert
Eigentumsvorbehalt Unschädlich für Umsatzrealisierung Unschädlich für Umsatzrealisierung
Wesentliche Nebenleistungen Umsatzrealisierung bei Erfüllung der kompletten Veräußerungsgeschäfte Beurteilung des Vorliegens abgrenzbarer Leistungsverpflichtungen (Umsatzrealisierung jeweils bei Erbringung) oder einer einzigen Leistungsverpflichtung (Umsatzrealisierung bei kompletter Leistungserfüllung)
Rückgabe- und Rücktrittsrechte

Umsatzrealisierung prinzipiell bei Verfall der Rechte.

Bei verlässlicher Schätzbarkeit der Inanspruchnahme Umsatzrealisierung und Bildung einer entsprechenden Rückstellung
Umsatzrealisierung für Verkäufe, bei denen nicht mit Inanspruchnahme der Rechte gerechnet wird, Umsatzrealisierung der restlichen Verkäufe bei Verfall der Rechte
Bekanntes Bonitätsrisiko des Kunden bei Leistungserfüllung Wahlweise Umsatzrealisierung bei Zahlungseingang oder Umsatzrealisierung und Bildung einer entsprechenden Einzelwertberichtigung Umsatzrealisierung bei Zahlungseingang
Umsatzrealisierung bei Dienstleistungsverträgen

Umsatzrealisierung von einmalig zu erbringenden Dienstleistungen bei Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung

Umsatzrealisierung von Dauerschuldverhältnissen erfolgt zeitraumbezogenen.
Umsatzrealisierung von einmalig zu erbringenden Dienstleistungen bei Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung. Umsatzrealisierung von Dauerschuldverhältnissen erfolgt zeitraumbezogenen. Detaillierte Vorgaben, wann eine zeitraumbezogene Leistungserfüllung vorliegt
Umsatzrealisierung bei Fertigungsaufträgen Umsatzrealisierung grundsätzlich erst bei Übergabe und Abnahme des Auftragsgegenstands (completed-contract-Methode) Umsatzrealisierung bei Leistungserfüllung (poc-Methode), sofern der Kunde den Auftragsgegenstand während der Erstellung kontrolliert oder der Auftragsgegenstand keinen alternativen Nutzen für das umsatzgenerierende Unternehmen aufweist bei gleichzeitigem Vorliegen eines durchsetzbaren Zahlungsanspruchs für die bereits erbrachte Leistung, ansonsten zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung bei Übergabe und Abnahme des Auftragsgegenstands
Umsatzrealisierung bei Mehrkomponentenverträgen

Keine einheitlichen Grundsätze zur Einstufung von Mehrkomponentengeschäften, daher verschiedene Methoden möglich, die jedoch stetig anzuwenden sind.

Bei Untrennbarkeit der Komponenten erfolgt die Umsatzrealisierung erst mit Leistung der am spätesten erbrachten Komponente.

Detaillierte Regelungen.

Die Umsatzrealisierung von Leistungsverpflichtungen eines Mehrkomponenten-vertrags erfolgt separat voneinander, wenn abstrakte und konkrete Abgrenzbarkeit vorliegt. In diese...

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