aa) Sachlicher Geltungsbereich

 

Tz. 47

Die Vorgaben des § 306 HGB befinden sich im 2. Unterabschnitt – Konzernabschluss und Konzernlagebericht – des HGB und sind für alle Mutterunternehmen anzuwenden, die einen Konzernabschluss nach § 290 HGB aufstellen. Die Vorgaben beziehen sich somit auf temporäre Differenzen auf Basis von Buchwertunterschieden zwischen Konzern- und Steuerbilanz, die aus Konsolidierungsmaßnahmen resultieren (vgl. Tz. 51 ff.).

bb) Zeitlicher Geltungsbereich

 

Tz. 48

Der durch das BilMoG 2009 modifizierte § 306 HGB ist zwingend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 begonnen haben (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Wahlweise war eine Anwendung bereits auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 begonnen hatten, unter Angabe im Anhang, möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge